Trauerfall-Vorsorge

Mit einer Trauerfall-Vorsorge über den Tod hinaus selbstbestimmt handeln.

Die Monuta erfüllt ein zeitloses Anliegen. Sie übernimmt die finanzielle und auf Wunsch auch organisatorische Trauerfall-Vorsorge zur Entlastung eines jeden Menschen und deren Angehörige. "Die Kosten für eine Bestattung werden häufig unterschätzt. Sie liegen heute bei rund 6.000 Euro. Kosten, die entgegen der Annahme vieler Menschen weder Krankenkassen noch Arbeitgeber übernehmen", erklärt Peter Rauch vom Finanzservice Rauch in Emmering. Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach der Reform von 2004 ihre bis dahin geltenden Regelungen zur Zahlung von Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Auch die Annahme, der Staat komme für die Bestattungskosten auf, trifft nur bedingt zu. "Wer über den Tod hinaus selbstbestimmt handeln möchte, sorgt besser selbst vor. Selbst wenn frühzeitig Geld zurückgelegt wird, steht dieses möglicherweise für die Bestattung nicht zur Verfügung – beispielsweise, wenn durch Pflegebedürftigkeit hohe Kosten entstehen",...

Angehörige müssen für Bestattungskosten aufkommen

Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur einen schmerzlichen Verlust. Er verursacht auch Kosten. Immer häufiger kommt es vor, dass die Angehörigen die finanziellen Belastungen der Bestattung nicht tragen können oder möchten. Was viele nicht wissen: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten. Demnach müssen die nächsten Angehörigen die Kosten für die Bestattung übernehmen. In der Regel sind dies die Ehepartner, Kinder oder Geschwister. „Die Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten gilt auch bei zerrütteten Familienverhältnissen und auch dann, wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind“, weiß Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta Versicherungen in Deutschland. „Man hört immer wieder von Fällen, bei denen Kinder völlig überraschend die Bestattungskosten eines Elternteils übernehmen müssen, obwohl sie seit Kindesalter keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatten.“ Doch die...

Risiko-Lebensversicherung ist kein Ersatz für Trauerfall-Vorsorge

Düsseldorf, 25. Januar 2010 – Sterbegeldversicherungen und Risiko-Lebensversicherungen – zwei Produkte die immer wieder miteinander verglichen werden. Doch der Vergleich hinkt. Denn der Zweck der beiden Produkte sowie die Modalitäten sind vollkommen unterschiedlich. Nur in einem Punkt sind sich die beiden Produkte ähnlich: Sie zahlen aus, wenn der Betroffene stirbt. Wer eine Trauerfall-Vorsorge abschließt, verfolgt damit ganz klar einen Zweck: Er möchte, dass die Kosten für seine Bestattung gedeckt sind. Anders die Risiko-Lebensversicherung. Sie dient primär der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, sollte der Versicherte sterben. Also zum Beispiel zur Ablösung einer Hypothek oder eines Kredits. „Häufig sind Risiko-Lebensversicherungen mittlerweile so knapp bemessen, dass über die Begleichung von Verbindlichkeiten hinaus kaum mehr Kapital zur Verfügung steht“, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta...

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