Tod des Angeklagten

LG Augsburg: Ein NO GO! Nimmt die Staatanwaltschaft körperliche Schäden und auch den Tod von Angeklagten in Kauf?

Wer als Angeklagter in Augsburg vor dem Strafrichter steht sollte entweder einflussreiche politische Freunde in der CSU haben oder sein Testament machen. Das LG Augsburg ist weithin berüchtigt für einseitige und willkürliche Verfahrensführung, insbesondere wenn es um Wirtschafts-u. Steuerstrafsachen geht. Der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird dort anscheinend je nach politischer Einflussnahme und persönlicher Aversion oder Sympathie auch umgekehrt, gegen den Angeklagten ausgelegt. Jedem ist klar, dass Juristen untereinander einen gewissen „Verhaltenskodex“ pflegen, egal ob Verteidiger, Ankläger oder Richter. Hier hackt kein Raabe dem anderen ein Auge aus. Dennoch darf die „Kartlbruderschaft“ nie so weit gehen das Recht so zu beugen oder gar zu schänden, dass dies für Delinquenten bleibende lebens-u. gesundheitszerstörende Schäden bedeutet. Insbesondere falls Richter und Staatsanwaltschaft miteinander „klüngeln“...

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