LG Augsburg: Ein NO GO! Nimmt die Staatanwaltschaft körperliche Schäden und auch den Tod von Angeklagten in Kauf?

Wer als Angeklagter in Augsburg vor dem Strafrichter steht sollte entweder einflussreiche politische Freunde in der CSU haben oder sein Testament machen. Das LG Augsburg ist weithin berüchtigt für einseitige und willkürliche Verfahrensführung, insbesondere wenn es um Wirtschafts-u. Steuerstrafsachen geht. Der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird dort anscheinend je nach politischer Einflussnahme und persönlicher Aversion oder Sympathie auch umgekehrt, gegen den Angeklagten ausgelegt.
Jedem ist klar, dass Juristen untereinander einen gewissen „Verhaltenskodex“ pflegen, egal ob Verteidiger, Ankläger oder Richter. Hier hackt kein Raabe dem anderen ein Auge aus. Dennoch darf die „Kartlbruderschaft“ nie so weit gehen das Recht so zu beugen oder gar zu schänden, dass dies für Delinquenten bleibende lebens-u. gesundheitszerstörende Schäden bedeutet. Insbesondere falls Richter und Staatsanwaltschaft miteinander „klüngeln“ steht jedwedes Urteil von vorne herein fest.
Die Augsburger Oberstaatsanwältin Brigitta Baur, die in Justizkreisen als unerbittlich-drakonische Leiterin der Wirtschaftsabteilung in Augsburg bekannt ist, konnte in ihrem verantwortungsvollen Amt den Verdacht parteipolitischer Beeinflussung nicht entkräften. So spielte sie beispielsweise im Möbel-Inhofer-Prozess (2015) eine suspekte Rolle und wurde im Nachgang durch die „Beate Merk-Telefonaffäre“ dann auch zur Hauptdarstellerin der politischen Nebenhandlung (Die CSU-Politikerin Beate Merk soll telefonisch Einfluss auf die Oberstaatsanwältin Brigitta Baur bezüglich des Inhof-Prozesses genommen haben). Damals wurde trotz schlampiger Ermittlungen ein beschleunigtes Verfahren angestrebt um die Inhofers, entsprechend ihrer politischen Verbindungen bis hinein in die bayerische Staatkanzlei, möglichst schonend davon kommen zu lassen. Dabei sprach vieles dafür, dass die beiden Staatsanwälte im Gerichtssaal wenig Verhandlungsspielraum hatten. Fast schien es so, als müssten sie jeden Schritt im Back-Office mit Brigitta Baur besprechen, die sich nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Telefon-Affäre nicht mehr im Gerichtssaal blicken ließ. Der vorsitzende Richter war auch im Inhofer-Prozess Wolfgang Natale, damals schon bekannt für die Beschleunigung von Verfahren, vor allem wenn das Urteil schon von vorneherein festlag, oder wo man sich nach Vorgaben anderer Behörden, Politik und / oder Staatsanwaltschaften richtet (s. Wolfgang Natale als Staatanwalt: „Urteil schon vor Kenntnis der Akten gefällt“ Schottdorf-Prozess 2009).
Oberstaatsanwältin Brigitta Baur (ehem. Schiffelholz) und ehemalige Richterin am AG Augsburg musste auch vor dem Untersuchungsausschuss in Sachen Max Strauß/Karheinz Schreiber aussagen, in einem Fall der genauso skandalös ablief und nie richtig geklärt wurde.
Das Augsburger Strafgericht sollen lt. Pressebericherstattungen weit ab von rechtsstaatlichen und gesetzlichen Vorschriften, teils groteske Verfahrensweisen an den Tag legen. Selbst Pressevertreter werden von der Staatsanwaltschaft Augsburg verklagt, wenn sie zu kritisch berichten, dennoch ist das Augsburger LG in allen Medien zuhauf einschlägig zu finden.
Quellen: u.a. Südwestpresse „Inhofer Proszess“2015 / Richter Wolfgang Natale „Urteil“ schon vor Kenntnis der Akten gefällt (https://uaschottdorf.wordpress.com/about/ Bündnis 90/Die Grünen)

Auf der einen Seite unverständliche Bewährungsstrafen bei einflussreichen Persönlichkeiten, auf der anderen Seite unverhältnismäßige Härte gegen „Unbeliebte“. So grotesk wie die Verfahren der Promis anmuten, laufen offensichtlich auch die gegenteiligen Prozesse ins Groteske. Als wolle man jeden zu unrecht Freigelassenen mit einem zu unrecht oder unverhältnismäßig Verurteilten ausgleichen.
Wie aus Kreisen von Betroffenen und auch auffallend vielen Anwälten zu erfahren ist, wird für Angeklagte oft ohne ausreichende Zulassung, Berücksichtigung oder gar der Unterdrückung von Rechtsmitteln zu ihrer Verteidigung, durch Richter und Staatsanwaltschaft häufig ohne wenn und aber und teils willkürlich die U-Haft in der JVA Gablingen angeordnet.
Die „vorbildliche“ Anstalt trägt unter Betroffenen den Namen „Bayerisches Guantanamo“ offensichtlich nicht zu unrecht. Wer hier z.B. in U-Haft einsitzt hat im wörtlichen Sinne nichts zu lachen, obwohl er noch nicht verurteilt ist, also noch als unschuldig zu gelten hat und eigentlich auch so zu behandeln ist. So soll die medizinische Versorgung durch einen Arzt namens Wagner „unter aller Sau“ sein und man nehme auch bleibende Schäden an Körper und Seele in Kauf, selbst wenn eine medizinische Versorgung oder gar eine OP offensichtlich von Nöten wäre. Von dieser „Beherbergung“ und einer völlig unverhältnismäßigen U-Haft Anordnung könnte wahrscheinlich auch der ehemalige Klinikdirektor aus Ingolstadt, Heribert Fastenmeier ein Lied singen, doch leider erhängte er sich am 28.12. 2017 in der JVA Gablingen. Insidern zufolge verwehrte dem nicht Verurteilten die Anstaltsleitung ein E-book mit welchem er sich aus dutzenden Aktenordnern zu seiner Verteidigung belesen wollte, welch Wunder.
Vor dem Gesetz sind alle gleich - doch in Bayern gehen die Uhren anders und in Augsburg laufen sie für Manchen, angesichts "erdogan´scher" Verfahren ab. W.K.