Tierkosmetika
11.02.2010: Biozid-Produkte | Borderline-Produkte | Ergänzungsfuttermittel | EU-Futtermittelverordnung | Futtermittelrecht | Futtermittelunternehmen | Tierarzneimittel | Tierkosmetika
Pressetext verfasst von medivendis.de am Do, 2010-02-11 14:37.
juravendis Rechtsanwälte ++ Rechtliche Beratung rund um die Futtermittelverordnung
juravendis Rechtsanwälte bieten ab sofort einen eigenständigen Informations- und Beratungsbereich für die Futtermittelverordnung an.
Unsere speziellen Beratungsleistungen zur Futtermittelverordnung für Futtermittelunternehmen und -hersteller:
Ergänzungsfuttermittel und andere Borderline-Produkte?
++ Abgrenzung gegenüber Tierarzneimitteln, Tierkosmetika und Biozid-Produkten
Was bringt das neue Futtermittelrecht?
++ Die Änderungen durch die neue EU-Futtermittelverordnung
Futtermittel und die Health Claims?
++ So vermeiden Sie Irreführungen durch Wirkversprechen für Futtermittel
Strategien für die Zukunft?
++ Der Kosmetikvertrieb nach Geltung der Verordnung (EG) Nr. 767/2009
Haben Sie aktuellen Handlungsbedarf?
++ Entwurf eines Lohnherstellungsvertrags und anderer Verträge, Produkthaftungsfälle, Pflichtkennzeichnung, Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und behördliche Beanstandungen
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Pressetext verfasst von medivendis.de am Do, 2010-01-07 14:09.
juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine Zwischenbilanz
Die „Borderline“ zwischen Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetika und ähnlichen Produkten andererseits war bis vor kurzem ein von der gerichtlichen Praxis weitgehend unbestelltes Feld.
Das hat sich geändert: Inzwischen hat die Rechtsprechung (Biozidprodukterecht) erste Furchen bei der Abgrenzung von Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln & Co. andererseits gezogen. Dass es zu entsprechenden Rechtsstreitigkeiten kam, wie sie im Stoffrecht bislang vor allem an der Borderline von Lebensmitteln und Arzneimitteln üblich sind, ist nicht verwunderlich, verbergen sich doch hinter der scheinbar theoretischen Abgrenzungsfrage in der Praxis Probleme von ungeheurer ökonomischer Tragweite für die Hersteller der betreffenden Produkte. Denn gegenüber der Zulassung eines Produktes als Arzneimittel erscheint es immer noch als geringeres Übel, ein bestimmtes Mittel als Biozid-Produkt auf dem Markt zu platzieren....
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