Sonderzahlungen
24.07.2017: Wirtschaft | Beteiligungsmöglichkeit | Immobilienentwicklungsfonds | Metropolen 17 | PROJECT Investment Gruppe | Sonderzahlungen | Teilzahlungsfonds | Wohnen 15 | Wohnimmobilien
Pressetext verfasst von Project am Mo, 2017-07-24 09:44.
BaFin genehmigt Teilzahlungsfonds Metropolen 17 der PROJECT Investment Gruppe
Bamberg, 10.07.2017: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Vertriebserlaubnis für den nach Kapitalanlagegesetzbuch regulierten Immobilienentwicklungsfonds Metropolen 17, der PROJECT Investment Gruppe erteilt. "Der Alternative Investmentfonds (AIF) ist Nachfolger des zum 30. Juni geschlossenen AIF Wohnen 15 und ermöglicht Privatanlegern über die Kombination einer Ersteinzahlung mit monatlichen Teilzahlungen eine Beteiligung an den Chancen von Immobilienentwicklungen in Metropolregionen mit langfristig stabiler Nachfrage“, lautet es aus dem Hause PROJECT.
Die PROJECT Metropolen 17 geschlossene Investment GmbH & Co. KG – kurz »Metropolen 17« – bietet als Immobilienentwicklungsfonds mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien die Beteiligungsmöglichkeit an Immobilienentwicklungen in den acht Metropolregionen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Nürnberg, München, Düsseldorf, Köln und Wien. Wie alle PROJECT-Angebote ist...
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21.02.2017: Wirtschaft | Alternativen | Bausparkassen | Garantiezins | hausfinanzierung | Jens Meier | kündigen | Sonderzahlungen | Staatliche Förderungen | WKZ Wohnkompetenzzentren | Wohneigentum | WohnSparVertrag | Wohnung
Pressetext verfasst von WKZ WohnKompete... am Di, 2017-02-21 15:28.
WKZ Wohnkompetenzzentren: Alternativen zum Bausparvertrag sind zwingend
Bausparkassen kündigen weiter gut verzinste Altverträge
Ludwigsburg, 21.02.2017. „Die Bausparkassen behalten ihren eingeschlagenen Kurs bei und kündigen weiterhin sogenannte Altverträge. Das sind solche Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen gewandelt werden könnten und noch nicht vollständig angezahlt sind“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Bereits im letzten Jahr hatte dies zu Rechtsstreitigkeiten geführt, beispielsweise zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Das Gericht stellte fest, dass Kündigungen möglich seien, wenn keine festen Laufzeiten vereinbart wären. Auch andere Kläger sind bereits an Bausparkassen oder Banken gescheitert.
„Damit wälzen die Bausparkassen ihre Altprobleme hoher Zinszusagen jetzt ab, da in einem Finanzmarktumfeld wie derzeit, keine sicheren hohen Zinseinnahmen mehr erzielt werden können“,...
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