Sicherheitsdatenblatt

Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen: Ein zentrales Thema in der Arbeitswelt

Dr. Frenzel klärt auf: Wie Unternehmen sicher mit Gefahrstoffen umgehen können Kürzlich hat Dr. Frenzel erneut zahlreiche Anfragen von Klienten zur Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erhalten. Dies wurde durch seinen vorherigen Blog-Beitrag über Arbeitsschutzkontrollen in NRW ausgelöst. Wichtige Punkte der Gefährdungsbeurteilung: Die Beurteilung basiert auf § 6 der GefStoffV. Unternehmen sollten alle gefährlichen Eigenschaften von Stoffen oder Gemischen, Informationen des Lieferanten, Art und Ausmaß der Exposition und viele andere Faktoren berücksichtigen. Bei der Durchführung einer Inventur in Unternehmen wurden oft gefährliche Stoffe wie Farben, Klebstoffe und Öle gefunden, die sich über die Jahre angesammelt haben. Vorgehensweise bei der Handhabung von Gefahrstoffen: Unternehmen sollten sich fragen, ob sie das Produkt überhaupt benötigen und ob es weniger gefährliche...

tec4U unterstützt bei der Sicherstellung der REACH Compliance

Der Ingenieur- und Softwaredienstleister tec4U aus Saarbrücken ist spezialisiert auf die Umsetzung der Material Compliance Anforderungen von Unternehmen. Ein sehr wesentlicher und bedeutender Bestandteil dieses Themenkomplexes ist die REACH Compliance (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien). Die tec4U Ingenieurgesellschaft mbH hat bereits 4000 Lieferantenbewertungen sowie diverse REACH Workshops durchgeführt und so ihre Kunden unter anderem im Rahmen der (Vor-)registrierung erfolgreich unterstützt. Die aus der REACH Verordnung resultierenden Pflichten hören jedoch nicht mit der Registrierung auf. In diesem Zusammenhang aktuell diskutiert wird die von der europäischen Chemikalienagentur ECHA zum 1. Juni 2009 veröffentlichte Empfehlung, 7 Substanzen der Kandidatenliste in den Anhang XIV aufzunehmen. Diese Bekanntgabe bezüglich der SVHC (substances of very high concern) resultierend aus der REACH Verordnung wirft massenhaft...

Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Die concada GmbH in Bonn, ein anerkannter Weiterbilder im Bereich Umwelt, Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit, Energiewirtschaft und Gesundheits-management bietet am 22. Juni 2009 die Veranstaltung „Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ in Dortmund an. Im Rahmen eines eintägigen Seminars wird das notwendige Wissen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern vermittelt. Nach dem Europäischen Chemikalienrecht insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist eine fachkundige Person zu beauftragen. Die Bekanntmachung 220 „Sicherheitsdatenblatt“ berücksichtigt die Vorgaben der REACH Verordnung zum Sicherheitsdatenblatt und ergänzt sie um die nationalen Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen. Anlage II der Bekanntmachung...

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