Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen: Ein zentrales Thema in der Arbeitswelt

Dr. Frenzel klärt auf: Wie Unternehmen sicher mit Gefahrstoffen umgehen können

Kürzlich hat Dr. Frenzel erneut zahlreiche Anfragen von Klienten zur Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erhalten. Dies wurde durch seinen vorherigen Blog-Beitrag über Arbeitsschutzkontrollen in NRW ausgelöst.

Wichtige Punkte der Gefährdungsbeurteilung:
Die Beurteilung basiert auf § 6 der GefStoffV.
Unternehmen sollten alle gefährlichen Eigenschaften von Stoffen oder Gemischen, Informationen des Lieferanten, Art und Ausmaß der Exposition und viele andere Faktoren berücksichtigen.
Bei der Durchführung einer Inventur in Unternehmen wurden oft gefährliche Stoffe wie Farben, Klebstoffe und Öle gefunden, die sich über die Jahre angesammelt haben.

Vorgehensweise bei der Handhabung von Gefahrstoffen:

Unternehmen sollten sich fragen, ob sie das Produkt überhaupt benötigen und ob es weniger gefährliche Alternativen gibt.
Ein erfolgreiches Beispiel ist die Umstellung auf ein gleichwertiges, aber weniger schädliches Reinigungsmittel, das den Mitarbeitern das Tragen von Handschuhen erspart.

Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung:
Dr. Frenzel betont die Bedeutung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und verweist auf das Poster der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) als hilfreiches Werkzeug.

Fazit:
Die sichere Handhabung von Gefahrstoffen ist von zentraler Bedeutung. Durch die Nutzung von Ressourcen wie dem EMKG und die Beachtung von Best Practices können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch eine sichere Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter schaffen.

Für weitere Informationen oder Fragen zum Thema Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung können Interessierte sich direkt an Dr. Hartmut Frenzel wenden – https://t1p.de/w6fp5.