Rentenversicherungen

Urteil zur Besteuerung von Zinserträgen nimmt keinen Einfluss auf offenes Verfahren zur Anerkennung von Werbungskosten

Tägerwilen, 4. Mai 2009. Über ein interessantes Urteil berichtete „Die Welt“ im Zusammenhang mit Lebensversicherungen. Danach wurde ein Ehepaar verurteilt, die Zinserträge einer vor dem Jahr 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung zu versteuern. Die Versicherten hatten die Police vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt, da sie den Konkurs des Versicherers fürchteten. Dieses Urteil steht jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anerkennung von Werbungskosten bei Lebensversicherungen“, so der Schweizer Prozesskostenfinanzierer proConcept AG. Die Mannheimer Leben galt einige Zeit als Wackelkandidat, bis sie im Jahre 2003...

LV Doktor: Hartz IV und Lebensversicherungen verkaufen?

Die Versicherungswirtschaft muss es zugestehen: Die Zahl der Menschen nimmt nicht ab, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Von mindestens 100.000 Verträgen pro Monat ist die Rede. Genau Angaben möchte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) gerne vermeiden. Und was dann offiziell veröffentlicht wird, klingt so: „Die gesamten Auszahlungen an die Lebensversicherungskunden überschritten im Jahr 2008 erstmals die 70-Milliarden-Grenze: Insgesamt wurden in der Lebensversicherung rund 72 (2007: 66) Milliarden Euro an die Kunden ausgezahlt (plus 8,6 Prozent). Die Bedeutung der Lebensversicherung als Teil der Sicherung...

LV Doktor: Lebensversicherungen verkaufen ist die zweitbeste Lösung

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, weshalb sich Menschen von ihren Lebensversicherungen trennen und ihre Lebens- oder Rentenversicherung verkaufen wollen. Dabei ist der Verkauf einer Versicherung noch der Ausnahmefall. Der Großteil der Bürger kündigt seine Lebensversicherung einfach. Mit den entsprechend entstehenden Verlusten. Seit vielen Jahren sind sich Verbraucherschützer und Marktteilnehmer nicht hundertprozentig sicher, ob man seine Versicherung verkaufen oder einfach auf Ruhen stellen sollte. Dies hat aber eher etwas damit zu tun, dass durch den Verkauf der Lebensversicherung auch der Anspruch auf den Risikoschutz verloren...

Sieht Bundesregierung weitreichende Änderungen bei Abschlussprovisionen vor?

Vermittler oder Folgeanbieter sollen haften Nach noch nicht offiziell bestätigten Informationen von ProConcept plant die Bundesregierung derzeit eine Änderung im Umgang mit so genannten Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen oder Kapitalanlageprodukten. Danach sollen Vermittler oder mögliche Folgeanbieter dafür haften, wenn der Provisionsanspruch noch nicht erwirtschaftet ist. „Offenbar will man damit dem in der Praxis üblichen System der Umdeckung entgegen wirken, bei dem Kunden von einem Produktanbieter zum anderen getrieben werden, ohne dass der jeweilige Vertrag überhaupt etwas angespart hat“, sagt Jens Heidenreich,...

LV-Doktor: Swiss Life muss nachzahlen – viele andere nicht

Halle/Saale, 30. März 2009. Nach wie vor sitzt es die Assekuranz aus, dass der Bundesgerichtshof (BGH) für Versicherte höhere Rückkaufwerte fordert. Hierauf macht LV-Doktor aktuell aufmerksam. In drei Fällen hatte unlängst die Verbraucherzentrale Hamburg bei der Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt einen Nachschlag für vormals Versicherte erzielt. Das Aktenzeichen 25 U 3975/08 ging durch die Presse. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt zur Nachzahlung bei drei Musterfällen – erstritten durch die Verbraucherzentrale Hamburg. Immer wieder monieren...

Anerkennung von Verlusten aus vorzeitig gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen als Werbungskosten – gerichtliche Klärung l

Jährlich Hunderttausende von Bürgern betroffen; Steuerausfälle in Milliardenhöhe möglich Die proConcept AG führt und finanziert für ihre Kunden die finanzgerichtliche Klage auf Anerkennung der Werbungskosten aus der vorzeitigen Kündigung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages. Mit der Klage soll erreicht werden, dass die im Zusammenhang mit Lebens- und Rentenversicherungen getätigten Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden und mit den steuerpflichtigen Erträgen zu saldieren...

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