Prozesskostenfinanzierung

LV Doktor: Hartz IV und Lebensversicherungen verkaufen?

Die Versicherungswirtschaft muss es zugestehen: Die Zahl der Menschen nimmt nicht ab, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Von mindestens 100.000 Verträgen pro Monat ist die Rede. Genau Angaben möchte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) gerne vermeiden. Und was dann offiziell veröffentlicht wird, klingt so: „Die gesamten Auszahlungen an die Lebensversicherungskunden überschritten im Jahr 2008 erstmals die 70-Milliarden-Grenze: Insgesamt wurden in der Lebensversicherung rund 72 (2007: 66) Milliarden Euro an die Kunden ausgezahlt (plus 8,6 Prozent). Die Bedeutung der Lebensversicherung als Teil der Sicherung für das Alter, den Invaliditätsfall und die Hinterbliebenen zeigt auch der folgende Vergleich: Die ausgezahlten Leistungen ohne Rückkäufe erreichten im Jahr 2008 knapp 29 Prozent der Rentenausgaben der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherungen. 1990 hatte der Wert noch bei knapp 17 Prozent gelegen. (GDV...

LV Doktor: Lebensversicherungen verkaufen ist die zweitbeste Lösung

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, weshalb sich Menschen von ihren Lebensversicherungen trennen und ihre Lebens- oder Rentenversicherung verkaufen wollen. Dabei ist der Verkauf einer Versicherung noch der Ausnahmefall. Der Großteil der Bürger kündigt seine Lebensversicherung einfach. Mit den entsprechend entstehenden Verlusten. Seit vielen Jahren sind sich Verbraucherschützer und Marktteilnehmer nicht hundertprozentig sicher, ob man seine Versicherung verkaufen oder einfach auf Ruhen stellen sollte. Dies hat aber eher etwas damit zu tun, dass durch den Verkauf der Lebensversicherung auch der Anspruch auf den Risikoschutz verloren geht. Dieser lässt sich aber deutlich einfacher durch eine reine Risikolebensversicherung darstellen. „Stellt man seine Lebensversicherung nämlich auf Ruhen, fallen weiterhin Verwaltungsgebühren an. Das bisschen, was die Versicherung meist nur aufgebaut hat, wird damit auch immer weniger“, erklärt Jens Heidenreich,...

LV-Doktor: Swiss Life muss nachzahlen – viele andere nicht

Halle/Saale, 30. März 2009. Nach wie vor sitzt es die Assekuranz aus, dass der Bundesgerichtshof (BGH) für Versicherte höhere Rückkaufwerte fordert. Hierauf macht LV-Doktor aktuell aufmerksam. In drei Fällen hatte unlängst die Verbraucherzentrale Hamburg bei der Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt einen Nachschlag für vormals Versicherte erzielt. Das Aktenzeichen 25 U 3975/08 ging durch die Presse. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt zur Nachzahlung bei drei Musterfällen – erstritten durch die Verbraucherzentrale Hamburg. Immer wieder monieren die Verbraucherzentralen – genauso wie LV-Doktor – die gängige Praxis der Versicherer, ihre ehemaligen Kunden nicht über bestehende zusätzliche Erstattungsansprüche aufzuklären, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) das Bestehen dieser Ansprüche längst festgestellt hat. Zudem wird die Intransparenz der Verträge...

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