Nullzins-Politik der EZB
25.05.2021: Wirtschaft | Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | kein funktionierender Zweitmarkt | Mezzanine Vermögensanlagen | Nullzins-Politik der EZB | unternehmerisches Risiko | Vermögensanlage
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2021-05-25 09:21.
Mezzanine Vermögensanlagen mit interessanten Renditen bei begrenzten unternehmerischen Risiken - von Dr. jur. Horst Werner
Eine Vermögensanlage als Finanzinstrument gem. KWG ermöglicht es Anlegern, an den Erträgnissen der Wirtschaft und am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Über diese wertpapierfreie Anlageform gemäß dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) lassen sich mitunter höhere Renditen erwirtschaften, als Interessenten üblicherweise auf dem Markt während der Nullzins-Politik der EZB erzielen können. Doch andererseits müssen Anleger dazu bereit sein, eine längerfristige Bindung und ein gewisses unternehmerisches Risiko einzugehen. Es gibt einen Vielzahl von verschiedenen Vermögensanlagen als alternative Finanzierungs-Instrumente. Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr....
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