Navigationsgerät

4 Tipps gegen böse Überraschungen mit dem Mietwagen

Verbeulte Autos, Irrfahrten über Spazierwege, verschollene Wagenschlüssel – bei Anmietung eines Mietwagens kann einiges schiefgehen. billiger-mietwagen.de hat anhand von Kundenberichten Tipps zusammengestellt, was Mietwagen-Urlauber vermeiden sollten. Führerschein: Für die Anmietung eines Mietwagens ist immer die Vorlage eines gültigen Führerscheins notwendig. Einem Kunden wurde dies im Irland-Urlaub zum Verhängnis, da er seinen Führerschein nicht dabeihatte. Der Vermieter behielt den Wagen so lange ein, bis der Führerschein per Express-Post nachgeschickt wurde. Bestätigung der Rückgabe: Eine schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Rückgabe des Wagens ist sinnvoll, um nachträgliche Reklamationen durch den Vermieter zu verhindern. Ein Kunde berichtete von einem Anruf des Vermieters mehrere Tage nach Wagen-Rückgabe, da der Autoschlüssel vermisst wurde. Wie sich später herausstellte, hatte der Vermieter den...

Günstige Autoelektronikgeräte

Alle vorhandenen Artikel durchlaufen einen sorgfältigen Auswahlprozess. An Hand modernster Testverfahren wird die Qualität der Geräte sichergestellt. Der Online Shop enthält für jeden Gebrauch den richtigen Subwoofer, Elektronikteile wie Navigationsgeräte, Alarm- oder Ortungssysteme. Auf Wunsch können die Geräte im eigenen Auto getestet werden. Auch die breite Auswahl an Lautsprechern - Adaptern, Radios und Blenden hat schon viele Kunden begeistert. In diesem Online-Shop findet jeder Autoliebhaber garantiert das passende Produkt. Dr. Boom Soundklinik hat sich zur Devise gemacht, die Preise klein zu halten aber den Service, durch geschultes Fachpersonal und kompetente Beratungen, an oberste Stelle zu setzen. So bietet das Unternehmen nicht nur ein großes Angebot an Autoelektronik, sondern auch eine große Spanne an beeindruckenden Service Leistungen. Die hauseigene Werkstatt kann in mehreren Fahrzeugen gleichzeitig Geräte testen...

Versicherung zahlt nicht bei gestohlenem Navigationssystem: Klage kann sich lohnen

Bei Diebstählen von Navigationssystemen aus Fahrzeugen erstatten Versicherungen regelmäßig nicht die vollen Reparaturkosten, sondern lediglich den Wiederbeschaffungswert. Zur Berechnung dieses Wertes wird häufig auf den Gebrauchtteilemarkt verwiesen, auf dem es gebrauchte Geräte aller Fahrzeughersteller zu günstigen Preisen geben soll. Bereits im vergangenen Jahr hat das Amtsgericht Düsseldorf dieser Praxis mit der Begründung, dass es ein seriöser Markt für gebrauchte markengebundene Navigationssysteme tatsächlich nicht existiert, eine Absage erteilt (http://pressemitteilung.ws/node/165051). Jetzt verschließen sich auch andere Gerichte diesem Argument nicht mehr. In einem weiteren Fall hat das Amtsgericht Bergheim im Herbst 2010 ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, ob für ein werkseitig eingebautes Navigationssystem eines bestimmten Herstellers ein seriöser Gebrauchtteilemarkt existiert. Denn nur dann könnte sich...

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