Nachrangdarlehenskapital
09.01.2025: Wirtschaft | Anleihekapital als Namensschuldverschreibung | das partiarische | das private grundschuldbesichertes Darlehen | Kapitalaufstockung | Kapitalbeschaffung | Kapitalerhöhung | Kapitalzufuhr | Nachrangdarlehenskapital | Neufinanzierung | qualifizierter Rangrücktrittsabrede
Pressetext verfasst von HorstWerner am Do, 2025-01-09 16:36.
Darlehensgelder oder Liquidität ohne Kreditinstitute für Unternehmen mit Kapital von Privatleuten - von Dr. jur. Horst Werner
Jede Neukredite oder Umfinanzierungen (bzw. Umschuldungen), Kapitalzufuhr, Kapitalaufstockung, Kapitalerhöhung oder Kapitalbeschaffung bedarf der finanzwirtschaftlichen, der gesellschaftsrechtlichen, der bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegung bzw. Prüfung, wenn Fehler vermieden werden sollen. Als alternative Finanzierungsformen gelten außerhalb der Banken das Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, das private grundschuldbesichertes Darlehen, das partiarisches Darlehen, das Direktinvestment, das stille Gesellschaftskapital, das Genussrechtskapital, das qualifiziertes Nachrangkapital oder das Anleihekapital als Namensschuldverschreibung oder als offene Gesellschaftsbeteiligung. Es stellt sich deshalb stets die Frage, ob eine Fremdfinanzierung über eine aufzunehmende Verbindlichkeit ( z.B. Bankkredit ) oder eine Eigenkapitalfinanzierung ( auch über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder Nachrangkapital...
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05.11.2024: Wirtschaft | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | eigenkapitalnahe Finanzierungsgelder | Finanzierungsverantwortung | Kapitalüberlassung | Nachrangdarlehen | Nachrangdarlehenskapital | unternehmerischen Geschäftsrisiko
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2024-11-05 15:33.
Nachrangdarlehen als wirtschaftl. Eigenkapital in den Rechts-Grundlagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG – von Dr. jur. Werner
Nachrangdarlehen als eigenkapitalnahe Finanzierungsgelder für Unternehmen sind eine Form des mezzaninen Nachrangkapitals, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), das es in verschiedenen Variationen ( Genussrechte, stille Beteiligungen etc. ) gibt. Nachrangdarlehen sind seit dem Juli 2015 Finanzinstrumente im Sinne der seit dem Sommer 2015 reformierten Prospektgesetze über Vermögensanlagen. Nachrangdarlehen gehören jetzt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz zu den wsertpapierfreien Vermögensanlagen, für die diese Bereichsausnahme ebenfalls gilt, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht, sofern nicht mehr als 20 Nachrang-Darlehensanteile platziert werden. Dabei ist die Höhe der einzelnen Darlehensbeträge ohne Bedeutung und somit unerheblich. Diese 20 Vertragsanzahl-„Geringfügigkeitsgrenze“ für Vermögensanlagen wird auch entsprechend einer klarstellenden Mitteilung der BaFin für Nachrangdarlehen...
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