Mitarbeiterbeteiligungen

ESOPs intuitiv zugänglich machen mit Incentrium

Intuitiv zugänglich und den Regularien konform, soll Incentrium das Verwalten von ESOPS innerhalb eines Unternehmens vereinfachen. Stuttgart, 23. Juli 2024. Als leistungsstarke Alternative zur Konkurrenz verbessert die Software Incentrium die Verwaltung von Employee Stock Ownership Plans (ESOP). Suchen Unternehmen nach einer passenden Software zur Verwaltung ihrer ESOPs, sollten sie bei der Auswahl diverse Kriterien berücksichtigen. Im Vergleich zu anderen Softwares bietet Incentrium nie dagewesene Flexibilität bei der Abbildung von Mitarbeiterbeteiligungen, sodass ohne aufwendige Softwareanpassungen die Komplexität der Verwaltung reduziert wird.. Dabei spielt, laut Incentrium-Mitgründer und Geschäftsführer Dominik Konold, vor allem die Integration der verschiedenen Aspekte eines ESOPs eine Rolle, aber auch die Erstellung von IFRS/US GAAP-konformen Bewertungen. Nur, wenn die Verfolgung von Erdienungsplänen und Aktienzuteilung sowie die...

Der Begriff des „begrenzten Personenkreises“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz - von Dr. jur. Horst Werner

Das Vermögensanlagengesetz regelt die wertpapierfreien Finanzinstrumente mit ihren Prospektpflichten ( z.B. stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen etc. ) und mit ihren Bereichsausnahmen ( = Befreiung von der Prospektpflicht ) wegen der Unterschreitung von Geringfügigkeitsgrenzen, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Es sind wertpapierlose Anteile, die keine Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch darstellen; also keine BaFin-genehmigungspflichtigen AIF-Fonds sind. Der § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG gestattet für einen begrenzten Personenkreis eine Bereichsausnahme von der Prospektpflicht . Dabei stellt sich die Frage, was unter einem „begrenzten Personenkreis“ zu verstehen ist. Der § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG kommt nur dann in Betracht, wenn der „begrenzte Personenkreis“ ziffernmäßig ( z.B. 54 Personen ) feststeht und es müssten dem Emittenten alle Personen vor Abschluss aller Finanzinstrumenten-Verträge...

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