Migrationsrecht

Geplante Gesetzesänderung könnte Rechtsschutz für Einbürgerungsbewerber einschränken

Massive Kritik an Vorschlag der Bundesratsausschüsse zur Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungssachen Berlin, 4. Juli 2025 - Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein - bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich "massenhafte", standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen. Massive Kritik von Migrationsrechtsexpert*innen Fachanwältinnen und Verwaltungsexpertinnen kritisieren den...

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