Krebsliga

Bundestag schließt Petition zur Kostenerstattung der Hyperthermie durch gesetzliche Krankenkassen ab

„Gesetzliche Krankenkassen können im Einzelfall Kosten für Hyperthermie tragen“ „Es ist bedauerlich, dass der Bundestag beschlossen hat, das Petitionsverfahren der Saarländischen Krebsliga abzuschließen. Sie hatte gefordert, die Hyperthermie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen. Wir danken der Krebsliga und 56.369 Unterzeichnern für ihren Einsatz. Er ist nicht umsonst“, sagt Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie, der regionalen Form der Hyperthermie (Wärmetherapie). Denn der Bundestag erläutert seine Bewertung – und schreibt ausdrücklich: „Unabhängig hiervon kann im Einzelfall … ein Leistungsanspruch bestehen. Prof. Százs: „„Dies ist ein positives politisches Signal“. In der Beschlussempfehlung heißt es weiter, dass eine Krankenkasse in der Pflicht sein könne, wenn „im Falle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (oder einer zumindest...

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