Immobilien-Sachverständiger

Saarland Immobilienbewertung, Sachverständigenbüro Andreas Ruof & Kollegen in Saarbrücken

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof & Kollegen, Ihr kompetente Experten für die Immobilienbewertung im Saarland bedankt sich für Ihres Vertrauens, wir werden Ihnen ein kompetenter Partner sein! Unsere Expertise über ihren Immobilienbewertungsauftrag im Saarland wird Ihr Profit sein, denn Sie werden ein Gutachten zu Händen bekommen, das bestandsfest vor Gerichten und Aufsichtsbehörden ist. Ob Immobilie mit Gebäude oder auch eine unbebautes Grundstück, über alle Objekte und Bewertungsanlässe erhalten Sie von uns eine unabhängige Marktwertermittlung, die immer aktuellste, rechtliche, regionale und spezifische Umstände berücksichtigt. Eine ausgiebige, intensive Besichtigung des Auftragsobjekts (mit ausführlicher Fotodokumentation) sichert Ihnen eine authentische, rechtssichere Immobilienbewertung von unseren hochqualifizierten und erfahrenen Gutachtern. So können Sie mit unserer Wertermittlung sicher sein, wo...

Die Wertermittlungsreform - Das ImmoFachbuch 2009 !

Was Sie ab 2009 bei der Bewertung von Immobilien und Grundstücken beachten müssen ! Der exakte Wert einer Immobilie ist in vielen Situationen wie z. B Immobilienerwerb, Veräußerung, Beleihung, Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung ausschlaggebend. Durch die neue Wertermittlungsreform ergeben sich bei der Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien gravierende und wertrelevante Änderungen, die Sie als Immobilienprofi wissen müssen. "Die Wertermittlungsreform" von Thomas H. Garthe - Das Fachbuch 2009 Bereits über 2.000 Vorbestellungen (Stand 19.01.2009) Inhalte aus dem Fachbuch: • die neuen Regelungen im Überblick (inkl. ImmoWertV) • konkrete Erläuterungen, was sich in Zukunft bei der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken ändert • alle wichtigen Verfahren und Berechnungsarten, die Sie künftig beachten müssen • die neuen Anforderungen an Gutachten • alles zu den Auswirkungen der Erbschaftssteuerreform...

Sachverständige: Welche Privatgutachten sind nach dem RDG erlaubt?

Seit dem 1.7.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Dieses Gesetz ist auch für nichtjuristische Sachverständige von erheblicher Bedeutung, die außergerichtliche Sachverständigengutachten zu erstatten haben. In vielen Sachverständigensparten ist es heute unumgänglich, dass sich Privatgutachter auch an der Grenze zum Recht bewegen oder sogar rechtliche Vorfragen oder Folgefragen mit begutachten sollen. Dies gilt z.B. für Bausachverständige, die einen „Mangel“ einer Bauleistung zu beurteilen haben oder auch für Immobiliengutachter oder Honorarsachverständige, die die HOAI auslegen und anwenden müssen. Auch medizinische Gutachter, Patentsachverständige oder betriebswirtschaftliche Experten kommen häufig ohne eine Einordnung und Wertung rechtlicher Begriffe und Standards nicht aus. Ähnliches kann auch für Kfz-Sachverständige und Versicherungsgutachter gelten, insbesondere dann, wenn diese auch im Rahmen einer...

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