Hundegesetz

Ferienhausurlaub mit Hund: NOVASOL gibt Hunde-Sicherheitsgarantie für Dänemark

Hundegesetz in Dänemark: Europas führender Ferienhausanbieter NOVASOL führt Hunde-Sicherheitsgarantie für seine Ferienhausgäste mit Hund in Dänemark ein. • Vom Pudel bis zum Schäferhund – deutsche und europäische Urlauber-Hunde in Dänemark herzlich willkommen • NOVASOL-Servicebüros stehen Gästen mit Rat und Tat zur Seite; Extra-Hotline und kostenlose anwaltliche Unterstützung für den Ernstfall • Umstrittenes Hundegesetz soll bis Jahresende reformiert werden Hamburg, Juni 2013 – Europas führender Ferienhausanbieter NOVASOL hat eine umfassende Hunde-Sicherheitsgarantie für seine Gäste im Dänemark-Urlaub eingeführt: Wer bei NOVASOL ein Ferienhaus in Dänemark mietet und bei der Buchung einen oder mehrere Hunde offiziell anmeldet, kann seine Vierbeiner völlig unbesorgt mit in den Urlaub nehmen: Der Mietausweis dient als Garantiekarte. Außerdem stehen sämtliche NOVASOL-Servicebüros in ganz Dänemark den Gästen...

22.08.2012: | | | |

Demo für ein tier- und bürgerfreundliches Hundegesetz in Hamburg

Kundgebung: 1. September 2012, 12.00 Uhr, Gerhard-Hauptmann-Platz, Hamburg - Es spricht VOX-Tierschutzexperte Frank Weber. Das Hamburger Hundegesetz steht wieder auf dem Prüfstand. Am 28. August 2012 wird die zuständige Gesundheitsbehörde ihren Gesetzentwurf dem Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft vorlegen, der darüber in seiner Sitzung am 25. September 2012 beraten wird. Das Gesetz soll – so der Entwurf – in all seinen Unsinnigkeiten und Schikanen gegenüber Hunden und ihren Haltern fortgeschrieben werden. Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. und Hunde-Lobby e.V. fordern demgegenüber ein tier- und bürgerfreundliches Hundegesetz. Beide Vereine wollen die Kategorie der unwiderleglich gefährlichen Hunde nach § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz abschaffen. Dazu gehören derzeit vier Hunderassen und ihre Mischlinge. Diese Hunde können nicht durch ein veterinärwissenschaftliches Gutachten (Wesenstest) ihre „Normalität“...

Berliner Politik plant Verschärfung des Hundegesetzes

Berlin – Seit 2004/05 gilt in Berlin das Gesetz „über das Halten und Führen von Hunden“. Es besagt, dass jeder neu angeschaffte Hund einer als gefährlich eingestuften Hunderasse Amtsveterinären vorgeführt werden muss. Zusätzlich gilt dies für jedes verhaltensauffällige Tier, das zum Beispiel jemanden übermäßig energievoll angesprungen hat. Für diese Tiere gilt Leinen- und Maulkorbzwang. Das Gesetz sieht jedoch auch für Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft wurden, Leinenpflicht in Treppenhäusern, Wäldern und Parks, Bussen und Bahnen sowie Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen vor. Ebenso muss der Halter den Hund mit einem Chip versehen und eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Derzeit erstellt eine Gruppe von Amtsveterinären der Bezirke ein Konzept, dass im Sommer 2012 die Grundlage für eine Gesetzesänderung werden soll. Dieses legt das Augenmerk stärker und individueller auf Hund und...

Neue Hundeverordnung in Niedersachsen 2011

Die Regelungen im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NhundG) wurden überarbeitet. Künftig müssen Hunde einen elektronischen Chip tragen, der Informationen über den Hundehalter enthält. Dies sind Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort; Anschrift; Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes; Rassezugehörigkeit ggf. unter Angabe der Kreuzung und Kennnummer des Hundes. Zudem muss eine Hundehaftpflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, abgeschlossen werden. Der Versicherungsumfang liegt bei mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Tarife mehrerer Anbieter im...

Inhalt abgleichen