Herbstlaub

Winterreifen – nicht nur auf Schnee die richtige Wahl

Bei Herbstlaub ist der richtige Grip entscheidend Berlin, 10.11.2014 – Wann genau sollte der Reifenwechsel stattfinden - vor allem, wenn in Deutschland der Winter dieses Jahr auf sich warten lässt? Die Eselsbrücke “von O bis O” ist einfach zu behalten und grenzt genau den Zeitraum ein, in dem auf Sommerreifen gefahren werden kann, also von Ostern bis Oktober. In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht. Diese müssen mit dem M+S Zeichen oder dem Bergpiktogramm/ einer Schneeflocke gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Allwetterreifen. Winterreifen bei Schnee und Herbstlaub Autofahrer unterschätzen meist, dass nasses Herbstlaub eine ebenso große Gefahr auf der Straße darstellt, wie Schnee. Aktuelles Beispiel aus Norderstedt: die Spritztour im Supersportwagen McLaren endet am vergangenen Wochenende mit zwei Toten, einem traumatisierten Kind und einem total zerstörten McLaren. Ursache: überhöhte Geschwindigkeit und Straßenglätte...

Räumpflicht im Herbst – Erhöhte Sturzgefahr durch Laub

Im Winter Schnee räumen und bei Glatteis streuen ist für viele eine klare Sache. Dass die sogenannte Räumpflicht aber auch Laub einschließt, wissen die wenigsten: „Grundstücke und angrenzende Wege müssen ganzjährig von sturzträchtigen Verunreinigungen befreit werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Schnee, Eis oder eben Blätter handelt. Unerheblich ist auch, ob das Laub vom eigenen Baum stammt oder nicht“, sagt Sven Broska, Stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen. Verletzt sich ein Fußgänger beim Ausrutschen auf Blättern, kann das den Anliegern teuer zu stehen kommen. Verunfallt eine Person auf dem Weg zu oder von der Arbeitsstelle, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung zunächst die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Für Bremen und Bremerhaven ist das die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen. „Wird aber festgestellt, dass der Unfall eindeutig durch das Räumen von beispielsweise...

21.12.2009: |

Ärger um Herbstlaub

Hauseigentümer müssen Herbstlaub auf Gehwegen beseitigen - doch was ist mit dem Laub des Nachbarn? Wer haftet bei eventuellen Schäden und wer darf sich über herbstliches Fallobst freuen? (tdx) Liebhaber von ausgiebigen Spaziergängen kommen im Herbst voll auf ihre Kosten. Der goldene Herbst präsentiert sich bei Sonnenschein mit seiner bunt gefärbten Blätterpracht. Doch diese Medaille hat auch eine Kehrseite. Regen und Nässe verwandeln das heruntergefallene Laub schnell in eine schmierige und gefährliche Rutschbahn. Verletzen sich Passanten, weil das Laub nicht rechtzeitig vom Gehweg beseitigt wurde, können sie Schadenersatz verlangen. Es bleibt die Frage, wer das schöne Laub entfernen muss und bei etwaigen Schäden haftet? Liegt Kehrpflicht und Haftung beim Hauseigentümer? Kommunen übertragen die Pflicht zur Laubbeseitigung auf Gehwegen an die jeweiligen Grundstückseigentümer. Egal, ob diese das Haus bewohnen oder lediglich...

Inhalt abgleichen