Glaubensfreiheit

Messianische Juden sind keine Juden zweiter Klasse!

Anders als in Israel, hat es in Deutschland keine Bedeutung, ob jemand ein klassischer oder messianischer Jude ist. Es gilt maximal weitreichende Glaubensfreiheit gemäß Artikel 4 und 140 Grundgesetz. Der Zentralrat freigemeindlicher Juden mahnt zu Respekt und Sachlichkeit. Der Antisemitismusbeuauftragte des Zentralrat der freigemeindlichen, gemeindefreien und messianischen Juden (ZMJ), David Rosenberg, verweist dabei auf einen Beschluss des ZMJ-Präsidiums. Darin wird festgehalten, dass leider auch innerjüdische Herabsetzungen und Beleidigungen nicht ausgeschlossen sind. So sei etwa die undifferenzierte Behauptung, messianische Juden seien Christen und “segeln unter falscher Flagge” einerseits falsch und dazu geeignet, Juden ihr Jüdischsein abzusprechen. Solche Zustände, in denen Dritte einem Menschen “zuteilen”, ob er in Deutschland Jude ist oder nicht, sollten eigentlich seit 1945 Vergangenheit sein. Mithin also ein Skandal. Derartige...

Inhalt abgleichen