Messianische Juden sind keine Juden zweiter Klasse!

Anders als in Israel, hat es in Deutschland keine Bedeutung, ob jemand ein klassischer oder messianischer Jude ist. Es gilt maximal weitreichende Glaubensfreiheit gemäß Artikel 4 und 140 Grundgesetz. Der Zentralrat freigemeindlicher Juden mahnt zu Respekt und Sachlichkeit.

Der Antisemitismusbeuauftragte des Zentralrat der freigemeindlichen, gemeindefreien und messianischen Juden (ZMJ), David Rosenberg, verweist dabei auf einen Beschluss des ZMJ-Präsidiums. Darin wird festgehalten, dass leider auch innerjüdische Herabsetzungen und Beleidigungen nicht ausgeschlossen sind. So sei etwa die undifferenzierte Behauptung, messianische Juden seien Christen und “segeln unter falscher Flagge” einerseits falsch und dazu geeignet, Juden ihr Jüdischsein abzusprechen. Solche Zustände, in denen Dritte einem Menschen “zuteilen”, ob er in Deutschland Jude ist oder nicht, sollten eigentlich seit 1945 Vergangenheit sein. Mithin also ein Skandal. Derartige Zustände führen zu Stigmatisierungen ohnehin wenig geschützter Minderheiten, die der ZMJ künftig robuster unterbinden wird.

Richtig ist, dass es in den Vereinigten Staaten von Amerika evangelikale Gruppen gibt, die sich als messianische Juden ausgeben. Die messianischen Juden in Deutschland dagegen stammen praktisch alle aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und sind Juden, wie viele andere jüdische Minderheiten, die in freien Gemeinden organisiert sind. Ferner sei allen Mitgliedern des ZMJ per Satzung ohnehin die sogenannte “Judenmission” untersagt, betont Pressesprecher Rosenberg.

Juristisch und politisch bedeutsam wird die Frage der Zugehörigkeit zu einer freien jüdischen Gemeinde, vor allem solchen die sich als messianisch verstehen, nur in Israel. Dort hat dies Konsequenzen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft und anderer Rechte. In Deutschland gilt dagegen Artikel 4 des Grundgesetzes, in dem jedem Deutschen vollständige Glaubensfreiheit zugestanden wird. Dies beinhaltet auch den Schutz vor Diskriminierung, sowohl von Glaubensfremden wie auch aus der eigenen Community.

Die “Task-Force Antisemitismus” des Zentralrates der freigemeindlichen und messianischen Juden (ZMJ) wird fortan solchen Auslassungen mit Bestimmtheit Einhalt gebieten. Der ZMJ steht für die Diversität des Judentums in Deutschland, worüber man sich eigentlich freuen sollte. Bemerken Bürger antisemitische Umtriebe, können Sie diese auf der Webseite des ZMJ melden: www.zentralrat-freier-juden.org

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Es gilt das Grundgesetz (iStock Lizenz)280.87 KB