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GEZ: Hartz-IV-Empfänger muss sich eine schwere Behinderung zulegen

Immer noch die Hauptperson in dieser Realsatire über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ): Hans W. aus Wilhelmshaven (Name geändert, Ort nicht). Jetzt muss der 59-Jährige innerhalb von zehn Monaten schwer behindert werden, sonst bleibt es nicht bei der Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren, auf die der Hartz-IV-Empfänger seit geraumer Zeit Anspruch hat. Doch sein Antrag auf Weiter-Befreiung zeitigte ungeahnte Folgen, denn die GEZ teilte dem Wilhelmshavener am 7. September 2008 mit, er habe seinem Antrag vom 26. August 2008 einen Schwerbehindertenausweis beigefügt, der nur noch bis zum 30. September 2008 gültig sei. Hatte...

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