GEZ: Hartz-IV-Empfänger muss sich eine schwere Behinderung zulegen

Immer noch die Hauptperson in dieser Realsatire über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ): Hans W. aus Wilhelmshaven (Name geändert, Ort nicht). Jetzt muss der 59-Jährige innerhalb von zehn Monaten schwer behindert werden, sonst bleibt es nicht bei der Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren, auf die der Hartz-IV-Empfänger seit geraumer Zeit Anspruch hat. Doch sein Antrag auf Weiter-Befreiung zeitigte ungeahnte Folgen, denn die GEZ teilte dem Wilhelmshavener am 7. September 2008 mit, er habe seinem Antrag vom 26. August 2008 einen Schwerbehindertenausweis beigefügt, der nur noch bis zum 30. September 2008 gültig sei.

Hatte der 59-Jährige nicht, da er sich bester Gesundheit erfreut, gleichwohl forderte der Wilhelmshavener diesen Schwerbehindertenausweis bei der GEZ an. Motto: „Mal sehen, was die Kölner aus dem Gebühren-Hut zaubern!“

Das ist: Ein zweites Schreiben, abgeschickt am 4. Oktober 2008. Darin teilte die GEZ dem Wilhelmshaven mit, er habe am 22. August 2008 den Kölnern diese Nachricht zukommen lassen: „Sie teilen mit, dass ein Antrag auf Zuerkennung bei der für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörde gestellt wurde. Über diesen Antrag hat die Behörde noch nicht entschieden.“

Fantasie haben sie! Diesem Brief fügte die GEZ einen Antwortbogen bei, der von dem 59-Jährigen ausgefüllt werden soll, sobald er als Schwerbehinderter anerkannt ist. Die Frist, die ihm dafür eingeräumt wird: zehn Monate. Diesen Bogen ausfüllen reicht allerdings nicht, außerdem will die GEZ „eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises“ zu den Akten nehmen.

Erst liegt der GEZ ein solcher Ausweis vor, der allerdings am 30. September 2008 seine Gültigkeit verliert - und jetzt will sie einen neuen von einem Kerngesunden, der am 28. August 2008 seinen Folgeantrag vorschriftsmäßig mit dem jüngsten Bescheid des Wilhelmshavener Jobcenters versehen hat? Kann der 59-Jährige der GEZ nicht folgen, muss er Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen - ab 1. Oktober 2008.

Wird schon alles gut werden, denkt sich der Wilhelmshavener bei diesem GEZ-PS: „Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir, von schriftlichen und telefonischen Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Wir danken für die Unterstützung.“ Gern geschehen…Solch einer Behörde vertraut man doch blind!

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