Finanzkommissions- und Depotgeschäft
09.12.2025: Wirtschaft | Bafin | Bereichsausnahmen | Dr. Horst Werner | Dr. jur. H. Werner | Dr. Werner Financial Service AG | Fianznstrument | Finanzkommissions- und Depotgeschäft | Kapitalmarktaufsicht | Tradinggeschäfte | Treuhandverträgen
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2025-12-09 16:12.
Trading-Geschäfte von Investoren sind als Unternehmensprofil gem. § 1 KWG genehmigungspflichtig - von Dr. jur. H. Werner
Tradinggeschäfte sind Handelsgeschäfte mit Fianznstrumenten im Sinne des Kreditwesengesetzes ( KWG ). Wenn die Mehrzahl der Handelsgeschäfte in einem Unternehmen aus Finanzinstrumenten besteht, ist die Genehmigung der BaFin erforderlich. Trading-Geschäfte als Hauptgeschäfte eines Unternehmens sind somit bei der Kapitalmarktaufsicht zulassungspflichtig. Trading-Geschäfte an den Börsen mit Anlegergeldern als Massenhebel ist ein stark wachsendes Geschäftsmodell, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Entsprechende Unternehmens-Neugründungen schießen wie Pilze aus dem Boden, ohne die bankaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorbehalte des § 1 KWG über Einlagengeschäfte der Banken zu kennen. Die BaFin hat deshalb mit entsprechenden Verfügungen häufig Unternehmen untersagt, das Trading mit Anlegergeldern ( soweit diese stimmrechtslose "Fremdgelder" darstellen ) als Hauptgeschäftsfeld zu betreiben und somit im Fachjargon "ein...
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