Erschöpfungsgrundsatz

US-Gericht verbietet Handel mit gebrauchter Software: Die USA zeigen sich deutlich konservativer als Europa

Aachen, 13.09.2010 – Das Urteil des Bezirksgerichts in San Francisco schlägt im Internet derzeit hohe Wellen: Dieses erklärte den Weiterverkauf von Software-Lizenzen für illegal, sofern die Lizenzbestimmungen den Verkauf verbieten. Kritiker befürchten, dass nun auch andere Branchen – bspw. die Auto- oder Bücherindustrie – ihre Lizenzbestimmungen derartig ändern könnten. Für Europa, allen voran Deutschland, gelten jedoch ganz andere Gesetze: Hier ist längst nicht alles, was große Softwarehersteller in ihre AGB schreiben, auch wirklich rechtswirksam. Große Softwarehersteller würden ihre Quasi-Monopolstellung gerne weiter ausbauen, indem sie unliebsame Konkurrenz vom Markt verdrängen. Gefährliche Konkurrenz kommt jedoch nicht nur von außerhalb, sondern immer öfter auch aus dem eigenen Unternehmen – in Form von gebrauchter Software. Denn wenn Unternehmen bewährte Produkte mit bis zu 50 % Kostenersparnis erstehen können, ist...

Neue EU-Richtlinie über Rechtsschutz von Software

Aachen, 26.10.2009 – Bisher galt fast 20 Jahre lang ein einheitlicher Rechtsschutz für Software in der EU. Durch die neue Softwarerichtlinie ändert sich vor allem die Schutzdauer für Computerprogramme: Statt wie bisher 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers gibt es nun keine explizite Vorgabe mehr. Somit stünde es EU-Mitgliedsstaaten frei, den Urheberrechtsschutz auf nationaler Ebene auch anders zu regeln. Am 25.05.2009 trat nahezu unbemerkt die neue Softwarerichtlinie in Kraft, beschlossen vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Der größte Unterschied zur vorherigen Richtlinie von 1991 betrifft die Festlegung der Schutzdauer für Software: Galt die Schutzdauer bisher bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, so ist dieser Artikel in der neuen Richtlinie komplett entfallen. „Zwar haben alle Mitgliedsstaaten die in Richtlinie 91/250/EWG vorgegebene Schutzdauer von 50 Jahren nach dem Tode des Urhebers übernommen. Mit...

Stille Software von SAP ohne Auslandszuschläge

Susensoftware hilft bei kundenunfreundlicher Preispolitik Aachen, 07.05.2009 – Die Auslandszuschläge von SAP werden von der eigenen Kundschaft zum Teil stark kritisiert. Weder die rechtliche Grundlage der Zuschläge noch der Mehrwert für den Kunden sind eindeutig klar. Stille Software von susensoftware sei von diesen Länderzuschlägen nicht betroffen und somit eine kostengünstige Alternative zu Originallizenzen. Zahlreiche Bestandskunden sind momentan über die Preispolitik von SAP verärgert: So überlegt SAP, den Standardsupport rückwirkend auf über 22 % anzuheben. Dies wird von vielen IT-Leitern als Nötigung, in den Enterprise-Support zu wechseln, angesehen. Doch auch die Auslandszuschläge, die SAP bereits seit Jahren erhebt, stehen in der Kritik: Wechselt ein Kunde aus wirtschaftlichen Gründen den Standort der Installation der SAP-Lizenzen, z.B. von Deutschland nach China, möchte SAP gerne einen Länderzuschlag von 100 % auf...

Verstoßen SAPs Auslandszuschläge gegen EU-Recht?

SAP-Kunden verärgert über Preispolitik Aachen, 20.04.2009 – Für den Einsatz ihrer ERP-Software im Ausland verlangt SAP zum Teil horrende Zusatzkosten. Anwenderunternehmen wehren sich massiv gegen diese Preispolitik, da sie Zuschläge ohne erkennbaren Gegenwert als ungerechtfertigt ansehen. Gebrauchte Software sei auch von diesen Auslandszuschlägen nicht betroffen und somit eine preisgünstige Alternative zu Originallizenzen. In Zeiten fortschreitender Globalisierung und steigenden Kostenbewusstseins scheint die Preispolitik von SAP wenig Sinn zu machen. Verlagert ein Unternehmen den Installationsort der SAP-Lizenzen von Deutschland...

Inhalt abgleichen