EUIPO

Markenrecht: Unterscheidungskraft einer Multimediamarke

Die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO weist eine Multimediamarke, die laut Markenanmelderin eine charakteristische Sequenz ihrer Trading-App wiedergebe, mangels Unterscheidungskraft zurück. Am 29. August 2019 erließ die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO in der Beschwerdesache R 2024/2018-5 eine der ersten Entscheidungen über die Eintragungsfähigkeit von Multimediamarken. Gegenstand der Beurteilung war folgende von einem Schweizer Unternehmen für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 36, 38, 41 und 42 angemeldete Unionsmarke Nr. 17 889 338: euipo.europa.eu/copla/image/UB2V7J5SX5HSOT2UA6C4K4UFFTDYJQYO6WL3ZHBHZE5A5W4Q5RC3Q6PKHOOCH2K3JWIR3FTMBFUHQ Bei der Marke handelt es sich um eine sog. Multimediamarke, die verschiedene Sequenzen von Geldbeträgen zeigt, wobei aus einem anfänglichen Betrag von minus 5 Euro ein Betrag von plus 5 Euro wird. Am Ende ertönen drei Glockenschläge. Beim EUIPO können seit Entfallen des Erfordernisses...

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