EU-Verordnung zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern

Schwarmfinanzierungsdienstleister: BaFin konsultiert Prüfungsverordnung gem. § 32 f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG )

Für Vermittler als Schwarmfinanzierungsdienstleister analog den §§ 2 a ff Vermögensdienstleistungsgesetz ( VermAnlG ) und gem. § 32 f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) strebt das Bundesfinanzministerium nach Vorgaben der EU den Erlaß einer Prüfungsverordnung an, den die BaFin zur Diskussion gestellt hat ( siehe unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-06-10-Schwarmfinanzierung-BegleitG/0-Gesetz.html ) und ( siehe den Verordnungsentwurf unter : https://www.buzer.de/gesetz/14701/a272526.htm ). Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung ( engl. Crowdfunding ), ist eine Art der Kapitalaufnahme von einer Vielzahl von Kapitalgebern ( Crowd ). Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich Wirtschaftsgüter, Immobilien, Projekte, Produkte etc. und damit die Umsetzung von unternehmerischen Geschäftsideen mit Eigenkapital ähnlichen Mitteln...

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