Wirtschaftsjurist Dr. jur. Horst Werner

Schwarmfinanzierungsdienstleister: BaFin konsultiert Prüfungsverordnung gem. § 32 f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG )

Für Vermittler als Schwarmfinanzierungsdienstleister analog den §§ 2 a ff Vermögensdienstleistungsgesetz ( VermAnlG ) und gem. § 32 f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) strebt das Bundesfinanzministerium nach Vorgaben der EU den Erlaß einer Prüfungsverordnung an, den die BaFin zur Diskussion gestellt hat ( siehe unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-06-10-Schwarmfinanzierung-BegleitG/0-Gesetz.html ) und ( siehe den Verordnungsentwurf unter : https://www.buzer.de/gesetz/14701/a272526.htm ). Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung ( engl. Crowdfunding ), ist eine Art der Kapitalaufnahme von einer Vielzahl von Kapitalgebern ( Crowd ). Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich Wirtschaftsgüter, Immobilien, Projekte, Produkte etc. und damit die Umsetzung von unternehmerischen Geschäftsideen mit Eigenkapital ähnlichen Mitteln...

Unternehmensfinanzierungen u. Kapitalbeschaffung ohne Banken von Privatinvestoren u. Finanzdienstleistern -von Dr. Horst Werner

Zur Platzierung eines öffentlichen Beteiligungsangebots gemäß den gesetzlichen Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes mit einem Beteiligungs-Exposé ( BaFin-prospektfrei ) zur Unternehmensfinanzierung wäre die zusätzliche Anwerbung von Vertriebspartnern und Finanzdienstleistern als Multiplikatoren zur Mitplatzierung für eine erfolgreiches Private Placement wünschenswert. Dazu haben wir Kontakte zu über 1.500 Finanzdienstleistern und Vertriebsgesellschaften. Mit ständigen Finanz-E-Mailings, wöchentlichen Investoren-Nachrichten und Pressemitteilungen informieren wir die Kapitalmarktteilnehmer über unsere betreuten Kapitalmarktprodukte in Mailings mit persönlicher Ansprache seit 22 Jahren ( www.investoren-brief.de ) und in Individual-Mailings. Eine ergänzende Online- und Offline-Werbung über unser Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de - und auch in den sozialen Medien wie Facebook, Twitter, LinkedIn - hilft den Markt zu penetrieren...

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - von Dr. jur. Horst Werner

Das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 09. Juli 2021 wurde am 16. 07 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, berichtet Dr. jur Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ) und tritt gemäß Artikel 5 Abs. 2 des neuen Gesetzes einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - also am 17. August 2021 - in Kraft. Der Gesetzestext ist als PDF unter dem Link : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-07-16-Anlegerschutzstaerkungsgesetz/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 abrufbar. Das vorliegende Gesetz setzt das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesmi- nisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 (Maßnahmenpaket) um. Der Entwurf ergänzt zudem Vorschriften zur Erhöhung des Schutzes von Anlegern, die mit dem Entwurf...

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