DSG Patent

Erfolgsebook- Patentmanagement

Innovationen erfolgreich nutzen und schützen Dieses Buch richtet sich an Fach- und Führungskräfte in den Bereichen Innovation, F&E und Patentmanagement. Wissenschaftlern und Studenten bietet das Buch anwendungsorientierte Anstöße über Ausprägungen von Patentmanagement in innovativen Unternehmen. Ziel des Buches ist es, einen vertiefenden Überblick über gängige Konzepte und Bausteine des Patentmanagements zu gewinnen. Diese werden anhand von zahlreichen Fallstudien von erfolgreichen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertieft. Das Buch basiert auf einer Analyse von mehr als 70 technologieintensiven Unternehmen aus Europa, den USA und Japan in den Jahren 2003 bis 2004. — Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels. Über den Autor Prof. Dr. Oliver Gassmann ist Professor für Technologiemanagement und Direktor des Instituts für Technologiemanagement an der Universität St. Gallen. bei...

GROB-Werke Mindelheim vs Volkswagen Wolfsburg - Streit um Patent für DSG Direktschaltgetriebe - Piech / Porsche ?

Wie von CLEANSTATE bereits berichtet, klagt der Anlagenherstellers GROB Mindelheim gegen seinen Großkunden Volkswagen. Der Streit betrifft ein Patent zur Herstellung der neuen Doppelkupplungsgetriebe bzw. Direktschaltgetriebe mit der Bezeichnung DSG von Volkswagen. Getriebe dieser Bauart - unter VW-Regie hergestellt - werden auch von Audi angeboten. Im vergangenen Jahr erhielt GROB noch den VW Group-Award für unternehmerische Leistungen. Die aktuelle Klage von GROB gegen VW ist ein durchaus einzigartiger Fall in der internationalen Automobilindustrie. Angesichts der Tatsache, dass hier ein Anlagenhersteller seinem eigenen Kunden nachträglich einen Patentstreit aufzwingt hat CLEANSTATE weiter nachgeforscht und recherchiert. Die Einkaufsbedingungen von VW sind eindeutig. Vertragspartner verpflichten sich danach: „Schutzrechte, die bei den Arbeiten entstehen und von VW angemeldet werden, weder mit einer Nichtigkeitsklage noch mit dem Einspruch...

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