Bilanzierung der Genussrechte
07.04.2013: Wirtschaft | Bilanzierung der Genussrechte | Namens-Genussrechte | wertpapierverbriefte Genussscheine
Pressetext verfasst von HorstWerner am So, 2013-04-07 16:00.
Genussrechte und Genussscheine - Definition und Rechts-, Steuer-, Kapitalmarkt- und Bilanzierungsgrundlagen -v. Dr. Horst Werner
Genussrechte sind ein sowohl kapitalmarktrechtlich als auch bilanzrechtlich, so Dr. Horst Werner, eine hybride Kapitalbeteiligungs- und Finanzierungsform für Unternehmen. Genussrechte können sowohl als Wertpapiere ausgegeben oder wertpapierfrei als Namens-Genussrechte emittiert werden. Genussrechte sind ferner grundsätzlich als Verbindlichkeiten zu bilanzieren; sie können jedoch durch zusätzliche Genussrechtsbedingungen bilanzrechtlich eigenkapitalfähig gemacht werden. Genussrechtskapital wurde im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmen und Projekten bereits vor Jahrhunderten namentlich erwähnt, woraus die Anerkennung dieses Finanzierungsinstruments ersichtlich ist. Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert urkundlich auf. Auch der Bau des ägyptischen Suez-Kanals wurde ab 1907 teilweise mit Genussrechten finanziert.
1. Definition und Rechtsgrundlagen...
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04.06.2011: Wirtschaft | Bilanzierung der Genussrechte | Dr. Horst Siegfried Werner | Genussrechte | Genussscheine
Pressetext verfasst von HorstWerner am Sa, 2011-06-04 05:44.
Rechtsgrundlagen der Genussrechte und Genussscheine erläutert von Dr. Horst Siegfried Werner
1. Rechtsgrundlagen der Genussrechte
Genussrechte wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmen und Projekten bereits vor Jahrhunderten namentlich erwähnt, woraus die Anerkennung dieses Finanzierungsinstruments ersichtlich ist. Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert urkundlich auf. Auch der Bau des ägyptischen Suez-Kanals wurde ab 1907 teilweise mit Genussrechten finanziert.
Genussrechte haben eine wertpapierrechtliche Grundlage und gewähren die Teilnahme am Gewinn und Verlust eines Unternehmens. Genussrechte sind eine Unterform der Inhabeschuldverschreibung gem. § 793 BGB. Genussrechte gewähren anders als die Anleihe keinen festen Zins, sondern setzen die erfolgsgebundene Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens voraus. Genussrechte sind nicht gesetzlich geregelt und es gibt kein "Genussrechtsgesetz". Wegen der fehlenden gesetzliche...
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