Beugung des Rechts mit Urkundenfälschung im Rechtsverkehr

Ist der Demokratische Rechtstaat durchsetzt von staatskriminellen Staatsanwälten und Richtern?

Wenn man einem Staatsanwalt oder Richter das Auto oder etwas anderes Wertvolles stielt, so wäre das aus deren einfacher Sicht keine Straftat sondern, nur eine Verlagerung von privatem Eigentum. Leider erlaubt der Art. 14 GG eine solche Verlagerung oder kriminelle Nutzung von Eigentum aber nicht. Auch eine Schädigung von geistigem und materiellen Eigentum ist gesetzlich nicht zulässig und müsste rechtlich sowie materiell geahndet werden. Dummerweise haben sich aus noch unbekannten Gründen Staatsanwälte und Richter zu bisher ungesühnten strafbaren Handlungen hinreißen lassen, welches nun zu einen rechtlichen Tsunami führte und der alles was an juristischen und politischen Mitwissern mit in den rechtlichen sowie auch materiellen Abgrund reißen könnte. Der Deutsche Bundestag hat seit vielen Jahren von Teilen dieser strafbewährten Handlungen gewusst und sich immer dabei auf den Art. 97GG berufen. Dass aber bei Allem vor dem Art. 97GG die...

GenStA Celle - Bildung einer kriminellen Vereinigung

Wenn sich zwei Staatsanwälte, zumal einer in der Dienststellung eines LOStA, sich in einem Strafgerichtsverfahren bei einer erheblichen Tatsachenfeststellung widersprechen, dann hat davon mindestens ein Staatsanwalt eine Straftat begangen. Denn vor Gericht lügen oder eine völlig falsche Darstellung abgeben, Zeugen zu uneidlichen Falschaussagen anstiften, ist und bleibt ein Verbrechen. Da der Staat dieses Verbrechen in Auftrag gegeben hat, ist das Ziel der Täter sowie in höchsten staatlichen, juristischen und politischen Amt und Würden, dieses und weitere daraus hervorgerufene Verbrechen zu vertuschen. 11. Januar 2018 Per Fax an: (05141) – 206 540 Generalstaatsanwaltschaft Celle OStAin Frau Dr. Ihnen Schlossplatz 2 29221 Celle 2 Zs 726/16 – Ihr Schreiben vom 11. April 2016 Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsidenten Stephan Weil in Verbindung mit 2 Zs 1866/15 - Ihr Schreiben vom 19....

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