GenStA Celle - Bildung einer kriminellen Vereinigung

Wenn sich zwei Staatsanwälte, zumal einer in der Dienststellung eines LOStA, sich in einem Strafgerichtsverfahren bei einer erheblichen
Tatsachenfeststellung widersprechen, dann hat davon mindestens ein Staatsanwalt eine Straftat begangen. Denn vor Gericht lügen oder eine völlig
falsche Darstellung abgeben, Zeugen zu uneidlichen Falschaussagen anstiften, ist und bleibt ein Verbrechen. Da der Staat dieses Verbrechen in
Auftrag gegeben hat, ist das Ziel der Täter sowie in höchsten staatlichen, juristischen und politischen Amt und Würden, dieses und weitere daraus
hervorgerufene Verbrechen zu vertuschen.

11. Januar 2018

Per Fax an: (05141) – 206 540

Generalstaatsanwaltschaft Celle
OStAin Frau Dr. Ihnen
Schlossplatz 2
29221 Celle

2 Zs 726/16 – Ihr Schreiben vom 11. April 2016
Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsidenten Stephan Weil
in Verbindung mit
2 Zs 1866/15 - Ihr Schreiben vom 19. Oktober 2015
Ermittlungsverfahren gegen Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz u.a. – 1141 Js 73202/15 StA Hannover
2 Zs 2236/17 Ermittlungsverfahren gegen Richter am LSG-Celle – Ihr Beschluss vom 04. Januar 2018

Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Unter einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift versteht man einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens drei Personen, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.

OStAin Frau Dr. Ihnen,

gemäß Ihrer bisherigen Stellungnahmen und Handlungen im Auftrage Ihres Fachvorgesetzten, bilden Teile der Generalstaatsanwaltschaften Celle und Oldenburg eine kriminelle Vereinigung.

Anstiftung eines einschlägig Vorbestraften (Bernd J. W. B.) zu weiteren Betäubungsmittel Verbrechen mit den dazugehörenden Strafvereitelungen Amt sowie der Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger.

Diese unangreifbare Feststellung reicht für die vorgenannte Bezeichnung „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, hier im Auftrage der Niedersächsischen Landesregierungen für die Generalstaatsanwaltschaft Celle, völlig aus. Für die Generalstaatsanwaltschaft Celle trifft diese juristische Feststellung seit 1988 und zwar genau zum Aktenzeichen 6 Zs 939/03 zu. Ich verzichte hier auf weitere Wiederholungen zu weiteren umfangreichen Strafanzeigen gegen Niedersächsische Staats- und Justizbeamte seit 1997.

Die Kette aller ungesühnter Vergehen und Verbrechen seit 1988, mit der völligen Zerstörung meiner wirtschaftlichen Existenz sowie anhaltend gemäß Beschluss des FG Hannover 16 V 10089/03, genau dass ist es und wovor die Anwälte Angst haben ein Mandat vor Gericht zu übernehmen. Die Mitwisserschaften dieser ungesühnten Vergehen und Verbrechen gegen meine Person reichen bis in die höchsten politischen, judikativen sowie exekutiven Kreise des Demokratischen Rechtsstaats.

Das Gleiche trifft auf eine Kette von Richtern zu und die sich dem Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie § 38 Abs. 1 DRiG i.V. mit § 183 Abs. 1-4 GvG, vorsätzlich und bandenmäßig entgegen gestellt haben, bzw. noch immer entgegen stellen. Als letzten juristischen Ausweg mit simplem Verdummungsversuch bleibt diesen Straftätern dann der nur noch einzig verbliebene Weg der Rechtsbeugung, danach zementiert mit einer vorsätzlichen Lüge, hier der Urkundenfälschung im Rechtsverkehr.

Diese kriminelle Vereinigung, genannt Generalstaatsanwaltschaft Celle und seiner fachlich unterstellten Staatsanwaltschaft Verden, hat es mit vorsätzlicher bandenmäßiger Falscher Anschuldigung 1997 geschafft, den Bau der modernsten Gummirecyclinganlage der Welt mit einer Investitionssumme von DM 22 Millionen zu zerstören. Die nachfolgend beschuldigten Bundesländer konnten dann nur noch durch ebenso schwerstkriminelle Handlungen, den auf einen unglaublich angestiegenen finanziellen Verlust, auch an Steuergeldern, zu vertuschen.

Richter Barre am Amtsgericht Verden sowie die kriminellen Richter Cisse, Dr. Krüger und Blötz des Finanzgerichts Hannover, haben im Jahre 2002 sowie 2003, alle ungesühnten Vergehen und Verbrechen gegen meine Person, hier im Auftrage des Landes Niedersachsen sowie auch im Namen des Volkes in ihren Urteilen/Beschlüssen und für alle Zeiten dokumentiert. Die gleiche Art der strafbaren Handlungen von Judikativen und Exekutiven gegen meine Person liegen mir aus Brandenburg, Thüringen sowie im besonders schweren Fall aus Nordrhein-Westfalen vor. Auch hier gelten die Landesregierungen sowie Länderparlamente in strafrechtlicher Mitwisserschaft.

Dem weisungsberechtigten Ministerpräsidenten Herrn Weil, hier für die Generalstaatsanwaltschaften Celle und Oldenburg, habe ich bereits vor einigen Tagen empfohlen sich einen guten Rechtsanwalt zu besorgen, wenn er als Zeuge vor ein internationales Gericht demnächst geladen wird.

Mit Ihrer erneuten Stellungnahme haben Sie sich nochmals unter den dringenden Verdacht eines Mitglieds dieser kriminellen Vereinigung zu sein.

G. K.

CC: Staatskanzlei Hannover