Bildung einer kriminellen Vereinigung; Stravereitelung im Amt

Unglaublich für den Demokratischen Rechtsstaat - Kriminelle in den Exekutiven sowie Judikativen

Gegen eine Vielzahl von Richtern und Staatsanwälte und nicht nur in Niedersachsen musste spätestens seit 2003 Strafanzeige erstattet werden, denn noch immer gelten die Art.1GG mit Art. 3 Abs.1GG sowie Art.20 Abs.3 GG. Gemäß Art. 97 GG dürfen Richter Vergehen und Verbrechen fortsetzen lassen, so lautet der Bescheid des BVerfG zu den Aktz. 2 BVR 2156/09 mit 2 BVR 2231/09 vom 26. Oktober 2009. Begründet wurde diese Rechtsansicht mit §93b und §93a BVerfGG. Aus solchen unangreifbaren höchstrichterlichen Beschlüssen ergeben sich dann im Fortgang kausale Zusammenhänge mit verheerenden finanziellen Schäden für Betroffene, Dritte und dem Gemeinwohl. Ganz abgesehen davon, dass dadurch dem Gemeinwohl hunderte von Millionen an Steuereinnahmen seit 1998 verloren gingen aber die Politiker bis hoch zum Bundestag wollen uns Bürgern etwas vom Rechtsstaat und seiner doch wahren Justiz täglich einreden. Wie verlogen doch diese Politiker mit Teilen von...

GenStA Celle - Bildung einer kriminellen Vereinigung

Wenn sich zwei Staatsanwälte, zumal einer in der Dienststellung eines LOStA, sich in einem Strafgerichtsverfahren bei einer erheblichen Tatsachenfeststellung widersprechen, dann hat davon mindestens ein Staatsanwalt eine Straftat begangen. Denn vor Gericht lügen oder eine völlig falsche Darstellung abgeben, Zeugen zu uneidlichen Falschaussagen anstiften, ist und bleibt ein Verbrechen. Da der Staat dieses Verbrechen in Auftrag gegeben hat, ist das Ziel der Täter sowie in höchsten staatlichen, juristischen und politischen Amt und Würden, dieses und weitere daraus hervorgerufene Verbrechen zu vertuschen. 11. Januar 2018 Per Fax an: (05141) – 206 540 Generalstaatsanwaltschaft Celle OStAin Frau Dr. Ihnen Schlossplatz 2 29221 Celle 2 Zs 726/16 – Ihr Schreiben vom 11. April 2016 Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsidenten Stephan Weil in Verbindung mit 2 Zs 1866/15 - Ihr Schreiben vom 19....

Bildung einer kriminellen Vereinigung

Dieser Kommentar wurde bei der Bloggerin Frau Bettina Raddatz im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover veröffentlicht. Betroffen vom Ganzen sind die Generalstaatsanwaltschaften in Celle sowie Oldenburg. Definition einer kriminellen Vereinigung: Die Bildung einer kriminellen Vereinigung erfordert - im Gegensatz zur Bande - ein Mindestmaß an fester Organisation und eine abschließende Rollenverteilung. Hinzukommen muss außerdem die gegenseitige Verpflichtung der Mitglieder auf einen gemeinsamen Verbandszweck. Wenn der Staat selbst mit seiner festen Organisation unzulässige Aktionen bei einschlägig Vorbestraften in Auftrag gibt, durch vorsätzliche falsche Anschuldigungen sowie uneidliche Falschaussagen und mit dem Gericht dann das Ganze durch Verurteilung zu vertuschen sucht, dann könnte die Definition der Bildung einer kriminellen Vereinigung in den Judikativen und Exekutiven für das Land Niedersachsen erfüllt...

Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft Lüneburg - Niedersächsische Jusitz - Teile einer Kriminellen Vereinigung

Hier nun die Beschwerde gegen die Verweigerung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 21. November 2017. Frau Bettina Raddatz und ehemalige Mitarbeiterin in der Niedersächsischen Staatskanzlei hatte erst kürzlich über unglaubliche justitzielle Zustände bei der Polizei und Justiz in Hannover in ihrem vor kurzem veröffentlichten Buch beschrieben. Nicht nur in Hannover sondern auch in Bremen und Oldenburg ist nicht nur seit 2015 bei Teilen der Justiz jegliches Rechtsbewusstsein abhanden gekommen. Der Bundesgerichtshof hatte sich mehrfach zum rechtlichen Begriff einer kriminellen Bande geäußert, wo nun aus den...

Staatsanwaltschaft Lüneburg drückt sich vor Ermittlungsverfahren zum NZS 5101 Js 32399/17

Am 06. November 2017 erhielt die Staatsanwaltschaft Lüneburg per Fax eine Strafanzeige gegen ihren LOStA sowie Richter am LSG-Celle. Die Richter am LSG-Celle verweigerten aufgrund schwerster strafbarer Handlungen von Justiz-und Staatsbeamten und nicht nur in Niedersachsen gemäß § 78b ZPO die Beistellung von Fachanwälten für Straf- und Sozialrecht sowie berechtigter Prozesskostenhilfe. Mit Schreiben vom 21. November 2017 gab der OStA Vogel der StA-Lüneburg per Bescheid bekannt, dass der größte Teil der Straftaten dem Strafverbrauch unterliegen und daher keine Ermittlungen mehr geführt werden müssen. Dieses Eingeständnis...

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