Ist der Demokratische Rechtstaat durchsetzt von staatskriminellen Staatsanwälten und Richtern?

Wenn man einem Staatsanwalt oder Richter das Auto oder etwas anderes Wertvolles stielt, so wäre das aus deren einfacher Sicht keine Straftat sondern, nur eine Verlagerung von privatem Eigentum. Leider erlaubt der Art. 14 GG eine solche Verlagerung oder kriminelle Nutzung von Eigentum aber nicht. Auch eine Schädigung von geistigem und materiellen Eigentum ist gesetzlich nicht zulässig und müsste rechtlich sowie materiell geahndet werden. Dummerweise haben sich aus noch unbekannten Gründen Staatsanwälte und Richter zu bisher ungesühnten strafbaren Handlungen hinreißen lassen, welches nun zu einen rechtlichen Tsunami führte und der alles was an juristischen und politischen Mitwissern mit in den rechtlichen sowie auch materiellen Abgrund reißen könnte.

Der Deutsche Bundestag hat seit vielen Jahren von Teilen dieser strafbewährten Handlungen gewusst und sich immer dabei auf den Art. 97GG berufen. Dass aber bei Allem vor dem Art. 97GG die Art. 1GG , Art.3 Abs. 1GG und Art. 20 Abs. 3GG ihre Wirkung zuerst entfalten, dass wurde vom Deutschen Bundestag bisher ignoriert. Nun ist das Kind vieler beteiligter Bundesländer in den Brunnen gefallen und schlägt vor dem ertrinken wie wild und mit neuen Lügen um sich. Die strafrechtlichen Vorwürfe sind so schwer, das sich die Anwaltschaft weigert gegen PKH und auch Honorar ein Mandat zu übernehmen. Es liegt wahrscheinlich auch daran, dass dabei 1997 und mit staatskrimineller Lüge, ein mehrfach patentiertes Umwelt- und Klimaprojekt im zweistelligen Millionenwert vernichtet wurde. Da sei doch auch die Frage erlaubt. warum haben unsere Medien (zb. Monitor, Frontal, FAZ, SZ, Buten & Binnen) eigentlich Angst vor dem Demokratischen Rechtsstaat und seiner so ehrbaren Justiz?

23. Mai 2022

Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

Nur per Fax: 030 – 227-36081

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition-Nr. 4-19-07-3006-050296
Wer beschützt uns Bürger vor staatskriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie dessen mit Duldung des Deutschen Bundestages?

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

diese Ignoranz der Gesetze von Staatsanwälten und Richtern nimmt und wie Sie aus den Anhängen ersehen können, kein Ende.

Der Demokratische Rechtstaat hat für mich in dieser Welt eine der besten Verfassungen und Gesetze, aber was hilft das den Bürgern, wenn die darüber wachenden Exekutive und Judikative sich in Teilen zu staatskriminellen Banden zusammenschließen.

Zuerst versagte der Demokratische Rechtstaat gemäß Art. 14 GG, dann wurde er in Teilen kriminell, obenauf verlangten dann Exekutive und die prüfenden Judikative vom Bürger spezielle Rechtskenntnisse, wenn diese eben um ihre Rechte gemäß Art. 14 GG vor Gericht streiten müssen.

Seit dem Jahre 2011 gibt es das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1737/10) zur Rechtschutzgleichheit, u.a. auch für Grundsicherungsempfänger. Diese Grundsatzurteil des BVerfG wollten alle in Jura promovierten Richter und Staatsanwälte und die unter der Pet.-Nr. 4-19-07-3006-50296 benannt worden sind nicht gekannt haben? Sogar der strafrechtlich in Hessen belastete Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Fünfsinn will dieses Grundsatzurteil bei der Prüfung der Beschwerden des Petenten nicht gekannt haben? Auch zu dieser betroffenen Gruppe von höchsten Staats- und Justizbeamten zählen die Justizsenatorin der Freien Hansestadt Bremen Frau Schilling, ebenso die Justizministerin des Bundeslandes Niedersachsen, Frau Barbara Havlitza und ihre Vorgängerin und aktuell der Staatsanwalt Hon. Prof. Dr. Lehmann aus Celle. In diesem Grundsatzurteil aus 2011 des BVerfG ging es lediglich um eine einmalige 42 EUR Fahrtkostenerstattung eines Grundsicherungsempfängers. Jeder Bürger würde und der 10-20% ungerecht seines monatlichen Einkommens verliert, sich einen Anwalt für eine Klage nehmen. Bei dem Petenten geht es um vorsätzliche und bandenmäßige Schädigung seiner gesamten wirtschaftlichen Existenz, Schädigung der Gesundheit sowie anderer schwerwiegender finanzieller Schäden, mit inbegriffen sogar der Umwelt und das in bis zu dreistelliger Millionenhöhe.

Welchen Beweis braucht der Deutsche Bundestag denn noch, für seit zwei Jahrzehnten anhaltende Staatskriminalität mit einer sogenannten unabhängigen Richterschaft gegen den Petenten und Dritte?

Kennt der Deutsche Bundestag den Art. 3 Abs. 1 GG, hier i.V. mit § 129 Abs. 1 StGB sowie folgend mit § 823 und § 830 BGB?

Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Mitglied im Menschenrechtszentrum Cottbus eV.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977