Bescheid

Rechtsbruch salonfähig

Das Jobcenter Neukölln macht den amtlichen Rechtsbruch endlich salonfähig. In Masse werden derzeit Überprüfungsanträge einfach mit einer Standardmaske abgeschmettert, ohne daß Inhalt oder Ergebnis einer Überprüfung mitgeteilt werden, geschweige den der Antrag rechtsmittelfähig beschieden wird. (Zitat: "Sehr geehrter Herr Müller (Name geändert), den eingelegten Antrag gemäß § 44 SGB X habe ich erhalten. Sie haben bisher nicht angegeben, worauf Sie Ihren Antrag im Einzelfall stützen auch auch haben Sie nicht einmal benannt, welche Bescheide konkret angegriffen werden. Bei meiner bisherigen Prüfung habe ich eine Rechtswidrigkeit der von mir geprüften Verwaltungsakte nicht feststellen können. Wie aus den Leistungsbescheiden ersichtlich, wird zur Vermeidung von Mietrückständen, die hier zuletzt bekannte Miethöhe als Festbetrag direkt angewiesen. Als Antragsteller haben Sie die Fehlerhaftigkeit der Verwaltungsakte nachzuweisen (vgl....

Sensationeller Beschluss für Bedürftige

Das Bundesverfassungsgericht öffnet den Bedürftigen der Bundesrepublik Deutschland wieder den Weg in die Rechtmäßigkeit, Beratungshilfe ist bei Widersprüchen gegen falsche Bescheide der Jobcenter durch die Amtsgerichte zu erteilen, da gerade nicht die Inanspruchnahme der Hilfe der Widerspruchsgegnerin als Ablehnungsgrund wirken kann. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.05.2009 (1 BvR 1517/08) festgestellt. Grundlage war die Ablehnung des Amtsgerichtes auf die Erteilung eines Beratungshilfescheines gegen einen falschen Bescheid des Jobcenters, die jetzt als rechtswidrig erkannt wurde. Bürger- und Menschenrechtler wiesen schon seit Bestehen der Jobcenter, also seit dem 01.01.2005, immer wieder bei Gängen auf die Amtsgerichte darauf hin. Die Rechtspfleger bei den Amtsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland haben vornehmlich auf die Beratungspflicht der Verwaltungsbehörden im Allgemeinen verwiesen, was schon immer...

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