BVerfGG

Blamage für das Bundesverfassungsgericht ! Abgelehnte Verfassungsbeschwerden seit 19.Juni 2001 offensichtlich rechtsungültig

Das Bundesverfassungsgericht hat augenscheinlich Beschlüsse, die gem.§ 93b i.V.m.§ 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz(BVerGG)in der Fassung der Bekanntmachung dieses Gesetzes vom 11.08.1993(BGBl.I S.1473)ausgefertigt wurden rechtsfehlerhaft erlassen,da die Beschlüsse in der gültigen Fassung dieses Gesetzes vom 19.06.2001(BGBl.I S.1046)auszufertigen und zu fassen waren.Dies hat offensichtlich bahnbrechende Wirkung für alle abgelehnten Verfassungsbeschwerden ab Juni 2001,wenn nur die Begründung auf einer nicht mehr rechtskräftigen Gesetzesfassung beruhen und keine anderen Begründungen zu erblicken sind. Für weitere Einzelheiten können Sie auch die Website www.erben-recht.de besuchen. Offenkundig sollte am 02.Dezember 2008 in der Entscheidung zu der Verfassungsbeschwerde des Herrn B.(BVerG 1 BvR 3282/08) wieder einmal das Beschwerderecht eines Bürgers erneut verhindert werden und auch der Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts...

Verfassungsbeschwerde in Deutschland

Jedermann(Frau) kann eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht www.bundesverfassungsgericht.de erheben,wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt glaubt. So fängt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz an dem Bürger,also Jedermann,den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu eröffnen.Wenn aber "Jedermann" diese Möglichkeit nach der Verletzung durch z.B.die öffentliche Gewalt -Amts,-Land,-Oberlandes- oder Bundesgerichte- bei dem Bundesverfassungsgericht wahrnehmen kann,stellt sich ihm oder ihr sicher bald die Frage,nachdem in den Grundrechten verletzt,warum 98% aller Verfassungsbeschwerden abgelehnt werden? Meistens geschieht dies mit der merkwürdigen Begründung,das die Verfassungsbeschwerde nicht den Annahmevorraussetzungen entspricht(dazu BVerfGG §§ 23,32,34 ff.,90,92,93a,93b),da der zuständige Minesterialdirigend,der den Senaten und Kammern das Auswahlverfahren abnimmt,um...

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