BEWO

Schimmelfrei dank Alkohol +Kalk

Was haben die vielen Schimmelleidtragenden schon alles probiert: Mit giftigen Chlorprodukten, mit Hausmitteln wie Essig oder Zitrone den Schimmel auf nimmerwiedersehen zu verbannen. Außer dass es meist übel gerochen hat und es kurz ausbleichte, hat sich meist nicht viel getan. Und siehe da: Da isser wieder der Schimmel in voller Blüte! Unendliche Grabenkämpfe zwischen dem nicht lüftenden Mieter und dem nicht investierenden Vermieter begleiten dies noch in vielen Fällen zusätzlich. Seit kurzem bahnt sich ein neuer ökologischer Ansatz seinen Weg. Eine Wirkstoffkombination aus Alkohol und Kalk namens Regulitt Schimmel-Ex kommt bei den ausführenden Malern und den Betroffenen eindeutig besser an. Der Alkohol, welcher auch schon vom Bundesumweltamt als sinnvolle Lösung bei kleinen Schimmelfällen empfohlen wird, töte den Schimmelpilz zuverlässig und schnell ab. So bleibe nach dem Verdunsten des Alkohols der suspendierte Kalk (Calciumhydroxid)...

Tagesgestaltende Leistungen für Menschen mit Behinderung

Seit dem 01.01.2009 gibt es eine zusätzliche Form der Unterstützung zum selbstbestimmten Wohnen: die tagesgestaltenden Leistungen oder tagesgestaltenden Maßnahmen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat als Kostenträger der Eingliederungshilfe diese Maßnahme ins Leben gerufen (rechtl. Grundlage: Leistungen im Rahmen des SGB XII). Bei den Tagesgestaltenden Maßnahmen geht es um das Ziel, Betreuungsalternativen zu einer "Rund-um-Betreuung" in der ambulanten Eingliederungshilfe anzubieten. Im Wohnheim gibt es beispielsweise ständig einen Ansprechpartner. Damit ein behinderter Mensch in der selbständigen Wohnform nicht vereinsamt, sollen ab 2009 auch tagesgestaltende Leistungen beantragt werden können. Dies beinhaltet Maßnahmen vorwiegend abends oder am Wochenende, wenn der behinderte Mensch i.d.R. nicht durch das ambulant betreute Wohnen betreut wird. Außerdem ist es ein Ziel, Angebote zu finden, die der Integration in die Gesellschaft...

Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Das ambulant betreute Wohnen ist eine spezielle Dienstleistung für behinderte Menschen, die in einer eigenen Wohnen leben oder ein selbständiges Wohnen beabsichtigen. Es beinhaltet alle Hilfen, die der behinderte Mensch für ein eigenständiges und selbständiges Leben in der eigenen Wohnung benötigt. Dabei werden in einem sogenannten Hilfeplan die für den jeweiligen Menschen individuell benötigten Hilfen und Unterstützungen festgelegt. Unter dem Motto: "ambulant vor stationär" wird diese Unterstützung vom Landschaftsverband Rheinland im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII finanziert. Ein stationärer Heimplatz wäre wesentlich kostenintensiver als die ambulante Unterstützung. Das ambulant betreute Wohnen wird von anerkannten Fachkräften (Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Pflegefachkräften usw.) durchgeführt. Der Betreuungsservice Rhein Sieg Kreis bietet ambulant betreutes Wohnen für die Städte Köln, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis...

Rechtsanspruch auf Persönliches Budget ab 2008

Das Persönliche Budget wird definitiv ab 2008 zu einer Regelleistung, die behinderte Menschen beantragen können. Mit einem Persönlichen Budget könnten behinderte Menschen Dienstleistungen selbst einkaufen und ihre Assistenten selbst einstellen. Damit verfolge die Reform "möglichst vielen Menschen mit Behinderungen ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen und dem Grundsatz ambulanter vor stationärer Betreuung zu genügen". Budgetberatung des Betreuungsservice Rhein Sieg Viele Budgetnehmerinnen und –nehmer benötigen schon bei der Beantragung des persönlichen Budgets sowie bei der Bedarfsermittlung Unterstützung. Sowohl...

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