Arbeit Ukraine

Novellierung der Aufenthalts- und Einreiseregelungen in der Ukraine gültig vom 15. Mai 2009

Die Regierung der Ukraine hat in der Novellierung No. 445 vom 6. März folgendes bestimmt: Ausländer mit Visumspflicht für die Ukraine: Diese Staatsangehörigen dürfen im Visum angegeben Zeitraum sich in der Ukraine aufhalten, jedoch nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem ersten Tag der Einreise in die Ukraine. Vor der Gesetzesänderung wurde kein Zeitraum von 180 Tagen bestimmt und die Regelung bezüglich der Zählung ab dem ersten Tag der Einreise ist ebenfalls neu. Ausländer ohne Visumspflicht für die Ukraine: Diese Staatsangehörigen dürfen nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem ersten Tag der Einreise in die Ukraine bleiben. Vor der Gesetzesänderung konnten Staatsangehörige von WTO Mitgliedsländern nicht länger als 180 Tage innerhalb eines Jahres in der Ukraine bleiben. Zusätzlich ist ab dem 15. Mai 2009 eine Liste mit Ländern angenommen worden, deren Staatsangehörige...

Aufwand für eine ukrainische Arbeitserlaubnis wird komplizierter und teurer

Verschärfung der Gesetzgebung für ausländische Arbeitnehmer in der Ukraine Die ukrainische Regierung hat Regelungen erlassen welche die Verwaltungsprozedur für ausländische Mitarbeiter in der Ukraine auf Grund der Wirtschaftskrise schwieriger und teuerer machen. Ziel ist es weniger ausländische Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt zu beschäftigen aber auch den klammen Staatshaushalt aufzubessern. Ab dem 1. Mai 2009 wird die Anzahl der Dokumente erhöht, welche man zur Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung braucht. Dies betrifft darüber hinaus auch die fälligen Strafen, falls die Vorschriften nicht eingehalten werden. Die ukrainische Regierung erließ in der Reglung #322 folgende Änderungen zur Erteilung, Verlängerung und Annullierung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer und Staatenlose Arbeitnehmer in der Ukraine: Folgende Dokumente müssen nun zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen vorgelegt werden: - Bescheinigung des Arbeitgebers...

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