Novellierung der Aufenthalts- und Einreiseregelungen in der Ukraine gültig vom 15. Mai 2009

Die Regierung der Ukraine hat in der Novellierung No. 445 vom 6. März folgendes bestimmt:

Ausländer mit Visumspflicht für die Ukraine:

Diese Staatsangehörigen dürfen im Visum angegeben Zeitraum sich in der Ukraine aufhalten, jedoch nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem ersten Tag der Einreise in die Ukraine. Vor der Gesetzesänderung wurde kein Zeitraum von 180 Tagen bestimmt und die Regelung bezüglich der Zählung ab dem ersten Tag der Einreise ist ebenfalls neu.

Ausländer ohne Visumspflicht für die Ukraine:

Diese Staatsangehörigen dürfen nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem ersten Tag der Einreise in die Ukraine bleiben. Vor der Gesetzesänderung konnten Staatsangehörige von WTO Mitgliedsländern nicht länger als 180 Tage innerhalb eines Jahres in der Ukraine bleiben.

Zusätzlich ist ab dem 15. Mai 2009 eine Liste mit Ländern angenommen worden, deren Staatsangehörige eine finanzielle Absicherungs- bzw. Verbürgungsverpflichtung bei einem Aufenthalt in der Ukraine für deren Staatsangehörige vorsieht. Diese Länderliste beinhaltet keine EU, EFTA oder nordamerikanische Staaten. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne die Länderliste zu und beschreiben Ihnen die Absicherungs- bzw. Verbürgungsverpflichtung für deren Staatsangehörige.

Patrick Jung
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