Anwälte Bremen
01.06.2012: Recht | Anwälte Bremen | Arbeitsrecht | Erbrecht | Fachanwalt | Kanzlei Bremen | medizinrecht | Rechtsanwalt | Urherberrecht
Pressetext verfasst von Atelier Avanti am Fr, 2012-06-01 12:23.
Behindertenrecht- Prüfpflicht bei der Besetzung freier Arbeitsplätze
Prüfpflicht bei der Besetzung freier Arbeitsplätze
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem neuen Urteil vom 13.10.2011 mit der Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Arbeitsplätze befasst. Es hat entschieden, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen, müssen sie frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Diese in § 81 Abs. 1 SGB IX geregelte gesetzliche Pflicht trifft alle Arbeitgeber, nicht nur...
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Pressetext verfasst von Atelier Avanti am Fr, 2012-06-01 12:21.
Verstärkung im Transport- und Speditionsrecht
Seit dem 01. Januar 2011 verstärkt Frau Rechtsanwältin Wiebke Nitschner unsere Transport- und Logistikabteilung.
Aufgrund ihrer vorangehenden fast vierjährigen Tätigkeit in der Transport- und Verkehrshaftungsversicherung für einen Versicherungsmakler und Assekuradeur in Bremen verfügt Frau Nitschner über profunde Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht, die durch praktische Erfahrungen in der Transport-Schadenabwicklung und in den genannten Versicherungssparten sowie der interdisziplinären Beratung und Prüfung von Transport- und Logistikverträgen ergänzt werden. Mit den Fachanwälten Joachim Wendisch und Kerstin Turowski...
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Pressetext verfasst von Atelier Avanti am Fr, 2012-06-01 12:20.
Verlängerung der Elternzeit
In einer neuen Entscheidung vom 18.10.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen Eltern die zunächst in Anspruch genommene Elternzeit verlängern können. Nach dem Gesetz müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Eine damit festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer nur verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Die Klägerin ist seit 2005 bei der Beklagten als Arbeiterin in Vollzeit beschäftigt. Am 3. Januar 2008 gebar sie...
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