§§ 1
30.10.2020: Wirtschaft | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | Nachrang-Darlehensanteile | Nachrangkapital | Vermögensanlagengesetz | wirtschaftliches Eigenkapital | Zwanzig Nachrangdarlehen mit Rangrücktrittsklausel | §§ 1
Pressetext verfasst von HorstWerner am Fr, 2020-10-30 10:16.
Zwanzig Nachrangdarlehen mit Rangrücktrittsklausel als eigenkapitalnahe Gelder können BaFin-prospektfrei aufgenommen werden
Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gelten als wirtschaftliches Eigenkapital und erhöhen somit Bonität und Rating eines Unternehmens, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Nachrangdarlehen - sie stehen immer hinter Bankdarlehen zurück - sind eine Form des sogen. Nachrangkapitals, das es in verschiedenen Variationen gibt, siehe dazu die §§ 1, 2 Vermögensanlagengesetz. Nachrangdarlehen sind seit dem 10. Juli 2015 Finanzinstrumente im Sinne der seit dem Sommer 2015 reformierten Prospektgesetze über Kapitalanlagen. Nachrangdarlehen gehören jetzt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz ab dem 10. Juli 2015 zu den wertpapierlosen Vermögensanlagen, für die diese Bereichsausnahme ebenfalls gilt, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht, sofern nicht mehr als 20 Nachrang-Darlehensanteile platziert werden. Diese „Geringfügigkeitsgrenze“ für Vermögensanlagen wird jetzt auch entsprechend...
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