Thomas Filor: Was der Koalitionsvertrag für die Immobilienbranche bedeutet
Pressetext verfasst von Thomas Filor am Mo, 2021-11-29 12:27.Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Immobilien.
Magdeburg, 26.11.2021. „SPD, Grüne und FDP haben diese Woche den Koalitionsvertrag fertiggestellt, der natürlich auch viele Maßnahmen für den Immobiliensektor enthält. Beispielsweise wird es ein eigenes Bauministerium geben. Außerdem wird das ebäudeenergiegesetz angepasst und es wird in Zukunft einen Sachkundenachweis für Immobilienmakler und WEG-Verwalter geben“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das Regierungsprogramm nennt sich „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ und muss nur noch von den Parteien gebilligt werden. Für die Immobilienbranche wurden Themen wie Miete und Wohnungsbau festgehalten.
Bald wird es ein eigenständiges Bauministerium für den Bereich Bauen und Wohnungen geben, welches die SPD leitet. Hohe Priorität hat im Koalitionsvertrag das Thema Neubau und bezahlbares Wohnen. „Wohnen soll in Zukunft nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaneutral und nachhaltig sowie barrierefrei und innovativ sein. Die Ampel-Koalition will 400.000 neue Wohnungen jährlich bauen – 100.000 davon mit öffentlicher Förderung“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor hinzu. Die finanziellen Mittel dafür kommen vom Bund und sollen für den Bereich sozialer Wohnungsbau und soziale Eigenheimförderung erhöht werden. Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ soll alle Akteure aus der Immobilienbranche mit einbeziehen.
Des Weiteren geht es um altersgerechtes Wohnen und darum, generell die Baukosten zu sinken. „Im Bereich altersgerechtes Wohnen müssen Barrieren abgebaut werden. Die Menschen in Deutschland leben immer länger und müssen somit auch in ihren eigenen vier Wänden Barrierefreiheit haben“, betont Thomas Filor. Schließlich wird auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert. Zum 01.10.2021 soll jede neu eingebaute Heizung durch 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Bis zum 01.01.2024 sollen dann die Standards im GEG für sämtliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden auf eine Weise angepasst werden, dass die neuen Teile dem EH 70 entsprechen. Ab 2025 gilt dann der KfW-EH 40. Dies geschieht im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms will die Ampel-Koalition ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau einführen. Hier sollen vor allem die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche massiv reduziert werden. „Schließlich gibt es nun auch einen neu auferlegten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter. Das hatte der Immobilienverband IVD bereits seit Jahren gefordert“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.