Rufnummern-Fälschung (Spoofing): Amtsgericht Bremen

Rufnummern-Fälschung (Spoofing): Amtsgericht Bremen

Seit Montag (19.11.2012) geben sich vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Bremen – Mahnabteilung – aus und mahnen Geldzahlungen in Höhe von 800,00 € an.

Zur Abwendung einer Zwangsmaßnahme könne der Angerufene eine Zahlung von 800,00 € bzw. die Zahlung eines Zeitungsabonnements leisten.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Bremen getätigt werden.

Wir gehen davon aus, dass die Rufnummernanzeige (0421 – 361 6115) manipuliert ist (Caller-ID Spoofing).

Es wird empfohlen, auf derartige Anrufe nicht einzugehen und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle zu informieren sowie Strafanzeige zu erstatten.

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