Seit 1. Juli 2012 ist in Frankreich die Mitnahme eines Alkotests im PKW Pflicht

Wer seinen Sommerurlaub in Frankreich verbringen will, muss ab sofort einen unbenutzten Alkoholschnelltest im Auto haben.

Um zu verhindern, dass sich Fahrer betrunken ans Steuer setzen, hat die französische Regierung die neue Regelung beschlossen.

Nun muss jeder Auto- und Motorradfahrer seit dem 1.7.2012 in Frankreich ein unbenutztes Alkoholtestgerät im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.

Ausgenommen sind Lenker von Kleinkrafträdern mit maximal 50 ccm.

Das Testgerät muss der französischen Norm entsprechen und mit der Abkürzung “NF” versehen sein.

Es dürfen sowohl:

Einwegtests auf chemischer Basis als auch
elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden.

Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist.

Bei einem Einwegtest darf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen sein.

Auch Touristen, die mit dem Fahrzeug in Frankreich fahren, müssen in ihrem Fahrzeug ein Testgerät mitführen.

Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.

Die Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 1,50 bis 5 Euro).

Im übrigen gilt in Frankreich gilt die 0,5 Promillegrenze.


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