Abmahn- Abzocke muss ein Ende haben

FDP Bundestagsmitglied Stephan Thomae wertet Verbraucherministerin Ilse Aigners Absicht, den Referentenentwurf zum Anti-Abzocke-Gesetz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu unterstützen als:

“Ein richtiges Signal an alle Kritiker des Entwurfes. Das neue Gesetz soll Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren schützen. Dazu sollen die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt werden“,

erläuterte Thomae

Die Verbraucherzentralen haben rasche Schritte zum besseren Schutz von Internetnutzern vor überteuerten Abmahnungen gefordert. Konkret solle dazu das geplante Anti-Abzocke-Gesetz des Justizministeriums endlich auf den Weg gebracht werden.

„Mit dem Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sind wir bei der Bekämpfung von unseriösen Abmahnungen auf dem richtigen Weg“,

so Thomae. Die Verbraucherschützer seien aufgerufen, sich hier konstruktiv einzubringen, so der zuständige Berichterstatter der FDP-Fraktion.

Das neue Gesetz soll Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren schützen, indem die Honorare für Anwälte gesenkt werden.

Für Thomae sind Abmahnungen grundsätzlich ein wichtiges Mittel zum Schutz von geistigem Eigentum. Von den Betroffenen seien die Abmahngebühren häufig als deutlich zu hoch empfunden worden.

Mit überzogenen Gebühren hätten die Kläger allerdings der Akzeptanz des Urheberrechts einen Bärendienst erwiesen.


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