Bundestag beschließt Button-Lösung gegen Abofallen

Der Bundestag hat heute das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet.

Damit soll es den sogenannten Abofallen im Internet an den Kragen gehen. Nach dem neuen Gesetz kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher sich ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet haben.

Hierzu muss im Internet eine gut lesbare Schaltfläche (Button) mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung geklickt werden.

Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat.

Ebenfalls positiv ist eine Regelung zur technischen Neutralität, damit die sogenannte Button-Lösung für alle bereits existierenden (PC, Smartphone etc.) und neuen Technologien gilt.

Mehr Informationen über Abofallen finden Sie bei: www.konsumer.info


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