Hilfreich oder Augenwischerei: BAFIN beaufsichtigt Finanzberater

300.000 Berater der Banken und Sparkassen sind seit März diesen Jahres bei der BaFin registriert. Das Ziel: Mehr Transparenz und einheitliche Standards bei der Beratungsleistung. Sicher, das ist gut gemeint aber wie es so schön heißt: Das Gegenteil von „gut gemacht“ ist „gut gemeint.“

Hier wird ein Monstrum geschaffen, bei dem fraglich bleibt, ob es denn später seinen Zweck erfüllt. Schon der Ansatzpunkt ist strittig. Bei Bankberatern handelt es sich bekanntermaßen um Angestellte, die vorrangig hauseigene Produkte verkaufen sollen. Und über die zu platzierenden Produkte entscheiden andere Hierachiestufen als der Berater. Der kann sich dann entweder den Vorgaben widersetzten, weil die vorgegebenen Produkte für die aktuelle Situation des Kunden nicht Ziel führend sind, oder er passt die Ziele des Kunden an das vorgegebene Produkt an. So oder so: Wenn er seine sog. Beratung nur ausreichend dokumentiert, wird es schwierig für eine Aufsichtsbehörde, dem Berater eine Fehlleistung nachzuweisen. Dennoch gerät der Bankberater grundsätzlich erst einmal in eine verzwickte Lage, entkoppelt vom Kundeninteresse. Einerseits sind die Bankvorgaben umzusetzen, andererseits droht ein zumindest temporärer Jobverlust wegen Falschberatung.

Sollte da nicht eher die Unternehmensphilosophie unter Druck gesetzt werden? Das aktuelle Dilemma entsteht schließlich nur, da hier scheinbar nach wie vor alles dem Shareholder Value untergeordnet wird. Dabei versprechen doch alle Marketingunterlagen schon lange eine Erweiterung auf alle Stakeholder. Das bedeutet aber, dass neben den Eigentümern der Bank gleichberechtigt die Ziele der Mitarbeiter und Kunden miteinbezogen würden.

Die Registrierung erhöht jetzt einseitig den Druck auf die Berater. Ob die Kunden sich danach zu Recht besser beraten fühlen, ist fraglich. Zweifellos ist es nicht leicht, einen Stakeholder-Value-Ansatz regulatorisch umzusetzen, wenn es denn überhaupt geht. Das heißt aber nicht, dass es sinnvoll ist, nutzlose bürokratische Maßnahmen zu ergreifen, nur weil sie schnell zu beschließen sind.

So entsteht bei den Verbrauchern erneut ein falsches Gefühl der Sicherheit. Zusätzlich steigen seine Kosten, da die Vertriebsprovisionen bei einem höheren Bürokratieaufwand seitens der vermittelnden Banken sicher nicht sinken.

Wie visionär scheint da der Gedanke, das in neue Regularien investierte Geld für die Bildung und Mündigmachung der Kunden auszugeben? Nach wie vor wissen viel zu wenige, was wirklich mit ihrem Geld geschieht. Finanzwirtschaftliches Wissen ist häufig mangelhaft. Dabei scheint es uns sehr wünschenswert, wenn ein Kunde aufgrund seiner Vorbildung selbst in der Lage wäre, gemachte Anlagevorschläge seitens der Bank konstruktiv zu hinterfragen. Denn wenn der Kunde fundiert richtige Fragen stellt, fällt es dem Bankmitarbeiter wesentlich schwerer, ein ungeeignetes Produkt zu platzieren.

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