sarl

Einzelunternehmen in Frankreich - statt Sarl, Ltd. oder GmbH

Der Alleininhaber eines Betriebes kann sich als Einzelunternehmen (entreprise individuelle) im Handelsregister eintragen lassen. Das Unternehmen tritt mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen auf. Daneben kann er sich einen Firmennamen zulegen, der auch ein Phantasie-Name sein kann (Beispiel: Marcel Kleber „Der Werbeberater“). Diese Variante kommt als Alternative infrage, wenn keine juristische Person (Sarl, Eurl) gegründet werden soll. Ein solches Einzelunternehmen stellt einen sog. „fonds de commerce“, eine Geschäftseinrichtung, dar. Dieser Begriff spielt in Frankreich eine nicht unwesentliche Rolle. Er umfasst die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Güter, die der Unternehmer benötigt, um den Firmenzweck erfüllen zu können, wie z. B. Kundenstamm, Geschäftsbezeichnung, Firmenzeichen. Die Geschäftseinrichtung kann als Sacheinlage in eine Gesellschaft eingebracht werden, welche im Rahmen der Förderung der kleinen und mittleren...

Auslandsfirma anstelle GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (UG) - DIHT empfiehlt Sarl statt Limited (Ltd.)

Das in Strasbourg und Frankfurt am Main ansässige Beratungsunternehmen MC Management Consultants Sàrl unterstützt Unternehmer, eine Auslandsfirma zu gründen: Die Kosten betragen einschließlich aller Gebühren 190,00 EUR netto. Dabei empfiehlt das Unternehmen als Alternative zur englischen Limited eine französische GmbH (Sarl) zu wählen. Denn „Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet, entdeckt hat“, so Dieter Möllering, Leiter der Abteilung Recht im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme zur GmbH-Reform. Zwar hat die GmbH-Reform die Unternehmergesellschaft - UG - (haftungsbeschränkt) hervorgebracht, aber keine Vorteile gegenüber einer Auslandsfirma. Denn es handelt sich dabei...

Legale Insolvenzvermeidung durch Sitzverlegung (Verschmelzung)

Eine grenzüberschreitende Sitzverlegung ist möglich und legal durchsetzbar. Dieses ist u. a. sehr interessant für deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Nach deutschem Recht müssen überschuldete Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, nicht jedoch französische Gesellschaften. In Frankreich ist nur die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten macht dies möglich. Zwar wurde diese Richtlinie von Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt, die Anwendbarkeit ist trotzdem ohne Änderung des Umwandlungsgesetzes möglich. Denn der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13. Dezember 2005 „SEVIC System AG“ entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach die an einer Umwandlung beteiligten Unternehmen...

Sarl. Firmengründung in Frankreich als Alternative zur GmbH oder Ltd.

Nun auch Beratungen in Frankfurt. Das in Strasbourg ansässige Beratungsunternehmen MC Management Consultants Sàrl hat in Frankfurt am Main in der Mainzer Landstraße 176 eine Niederlassung eröffnet. Dort können sich an jedem Mittwoch in der Woche Unternehmer und Existenzgründer über die Vorteile einer französische Sarl als Alternative zur GmbH oder Limited beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer in Deutschland 069 - 97.35.83.24 vereinbart werden. Die Sarl hat wie die Limited die gleichen Vorteile gegenüber der GmbH: - Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt. - Der Gesellschaftsvertrag muss nicht...

Firmengründung in Frankreich – www.mc-france.eu

„Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet, entdeckt hat“, so Dieter Möllering, Leiter der Abteilung Recht im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme. Denn die französische Sarl hat wie die Limited die gleichen Vorteile gegenüber der GmbH: · Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt. · Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden. · Die Gründung...

1-Euro-GmbH - Haftungsrisiko und Strafbarkeit

Agenturen werben im Internet und in der überregionalen Presse damit, für Auftraggeber eine 1-Euro-GmbH zu gründen, sei es eine englische Limited (Ltd.), eine französische Sarl oder eine andere europäische Gesellschaft. Mit diesem Angebot wird geraten, eine Gesellschaft mit fast ohne Kapital zu starten. Dieser Rat ist nicht nur verantwortungslos, sondern riskant. „Wer mit geradezu reißerischem Werbungsstil im Internet die Möglichkeit einer Geschäftstätigkeit ... ohne nennenswertes Kapital geradezu suggeriert, handelt - vorsichtig ausgedrückt - unseriös“,so Wilhelm Happ aus der Rechtsanwaltskanzlei Happ Recke Luther,...

www.frankreich-gmbh.com - Vorteile der Sarl gegenüber der Limited (Ltd.)

Die Gründung einer Limited ist per Internet schnell vollzogen, später zerstört die Realität die hohen Erwartungen: Die Werbung der Gründungs-Agenturen hat mehr versprochen als gehalten, wie z. B. doch keine flexible Handhabung aufgrund des angeblich einfachen Gesellschaftsrechts und nun noch die nicht genannten hohen Folgekosten für einen Rechtsanwalt im englischen und deutschen Gesellschaftsrecht .... „Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet,...

Inhalt abgleichen