ohne BaFin-Genehmigung

BaFin-freie Kapitalbeschaffung und Beteiligungsangebote ohne BaFin-Prospekt

Beteiligungskapital kann mit einem öffentlichen Angebot ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) BaFin-frei und ohne BaFin-Prospekt beschafft werden, wenn die Ausnahmeregelungen des Verkaufsprospekt-Gesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes beachtet werden. Mit dem Abschnitt III a des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) - mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ - wird der Geltungsbereich des Verkaufsprospektgesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt (§ 8 f Abs. 1). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen oder KG-Fondsanteile. Davon gibt es acht Ausnahmetatbestände, soweit die gesetzliche Eingreifkriterien unterschritten werden. Nicht BaFin-prospektpflichtig sind: 1. Genossenschaften und Genossenschaftsanteile 2. Versicherungen und Pensionsvereine 3. (a) Maximal 20 Beteiligte pro Finanzinstrument oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen...

Beteiligungskapital einwerben ohne BaFin-Genehmigung und ohne Prospektpflicht mit einem einfachen Beteiligungs-Exposé

Beteiligungskapital dient der bankenunabhängigen Unternehmens-Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Öffentliche Angebote zur Beteiligung an Unternehmen unterliegen seit dem 01. Juli 2005 grundsätzlich der Verkaufsprospekt-Pflicht. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, alle öffentlichen Beteiligungsangebote seien prospektpflichtig, bestehen jedoch die im Folgenden genannten Ausnahmen von der Prospektpflicht( also ohne BaFin-Genehmigung): Mit dem Abschnitt III a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (WVPG) - mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ - wird der Geltungsbereich des WVPG zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt (§ 8 f Abs. 1). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen oder KG-Fondsanteile. Davon gibt es acht Ausnahmetatbestände, soweit die gesetzliche Eingreifkriterien unterschritten werden: 1. Genossenschaften 2. Versicherungen und Pensionsvereine...

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