BaFin-freie Kapitalbeschaffung und Beteiligungsangebote ohne BaFin-Prospekt

Beteiligungskapital kann mit einem öffentlichen Angebot ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) BaFin-frei und ohne BaFin-Prospekt beschafft werden, wenn die Ausnahmeregelungen des Verkaufsprospekt-Gesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes beachtet werden. Mit dem Abschnitt III a des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) - mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ - wird der Geltungsbereich des Verkaufsprospektgesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt (§ 8 f Abs. 1). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen oder KG-Fondsanteile. Davon gibt es acht Ausnahmetatbestände, soweit die gesetzliche Eingreifkriterien unterschritten werden. Nicht BaFin-prospektpflichtig sind:

1. Genossenschaften und Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
Gesamtbetrag bis Euro 100.000,-- innerhalb von
12 Monaten oder aber jeder (c) Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
von über Euro 200.000,-- und (d) bei Wertpapieren bei einer
Mindestzeichnungssumme von über Euro 50.000,-- siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 3
Wertpapierprospektgesetz WpPG
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder an unter 100 nicht
qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2
Wertpapierprospektgesetz WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften

Mit einem BaFin-freien Beteiligungsangebot können also bei den wertpapierlosen Vermögensanlagen bis zu ca. Euro 3 Mio. mit verschiedenen Finanzinstrumenten angeboten und mit einem formlosen Beteiligungs-Exposé eingeworben werden. Bei den Wertpapieren ( Aktien, Schuldverschreibungen, Hypotheken-Anleihen, Gewinnschuldverschreibungen etc. ) sind größere Beteiligungsvolumina BaFin-frei realisierbar, wenn die jeweilige Mindestzeichnungssumme ab Euro 50.000,- festgesetzt wird. Weitere Auskünfte zur BaFin-freien Umsetzung einer Kapitalbeschaffung erteilt auf Anfrage dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de von der Dr. Werner Financial Service AG.