kein Demokratischer Rechtsstaat
03.07.2018: Recht | Bandenmäßige Strafvereitelung im Amt | dabei außer Kraft Art. 3 Abs. 1 GG | kein Demokratischer Rechtsstaat
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Di, 2018-07-03 13:15.
Staatsanwaltschaft Hannover - Mitglied in Teilen einer kriminellen Vereinigung Niedersäschischer Staats- und Justizbeamter
Für ehrenwerte Richter und die gemäß Art. 97 GG das Recht und die Pflicht haben, Gerechtigkeit gegenüber Jedermann zu üben, verweigern sich der Pflicht zur Tatsachenfeststellung vor ihrem Beschluss oder auch ihrem Urteil. Dieses geschieht insbesondere dann, wenn es darum geht, dass Staats- und Justizbeamte an ungesühnten schweren Vergehen und Verbrechen beteiligt waren oder noch sind. Dass solche ungesühnten Vergehen und Verbrechen irgendwann ihre finanziellen Auswirkungen für die dadurch Geschädigten mehr als deutlich aufzeigen, wird dann eben durch den Art. 97 GG oder auch § 93b mit § 93a BVerfGG Beiseite geschoben. Auch der Beweis, dass Anwälte ein Mandat und egal welcher Art für ein Gerichtsverfahren verweigern, ist jener Richterschaft im Demokratischen Rechtsstaat zur Tatsachenfeststellung nicht genug. Wie sollten dann die Rechtsnormen des Klägers bei Beschwerden in höheren rechtlichen Instanzen erfüllt werden, dass nur Anwälte...
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